Sexueller Missbrauch an Kindern darf nicht verjähren!

Sexueller Missbrauch an Kindern darf nicht verjähren!

Startdatum
6. Juni 2022
Petition an
Marco Buschmann (Bundesjustizminister) und
2.313 Unterschriften:Nächstes Ziel: 2.500
Jetzt unterstützen

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Stefan Gaukler

CN sexueller Missbrauch
CN sexuelle Gewalt
CN Suizid 

Petition zur Gesetzesverschärfung sexueller Gewalt



Sexuelle Gewalt an Kindern darf nicht verjähren!

Zu mir persönlich:

"Ich war drei Jahre alt als es anfing, ich war 12 Jahre alt als es aufhörte.

Es ist niemals vorbei!

Es ist immer noch in mir.
Die Täter sind immer noch in mir.

Sie wüten und sie drohen mir, denn sie wissen genau was sie mir angetan haben.

Noch heute könnte ich jedes Detail erzählen.
Ich könnte es mit einem Füllfederhalter auf Papier bringen.

Der Füllfederhalter würde bluten-das Blatt Papier würde zerbrechen.

Erinnerungen bis zur Ohnmacht.

Erinnerungen bis zur kompletten Orientierungslosigkeit.

Erinnerungen währenddessen ich mich nicht mitteilen kann.

Nicht akustisch, nicht physisch.

Nur noch daliegen und einem totalem Kontrollverlust ausgeliefert, in dem mein Körper bebt und zittert. In denen meine Psyche versucht Körper, Geist und Seele voneinander zu entkoppeln-damit ich es überlebe.
Wieder einmal!

Dissoziation, die Trennung und Abspaltung von Körper, Geist und Seele,
weil der Mensch (in diesem Falle ich) das Erlittene im Gesamten nicht noch einmal überleben würde.

Nicht mehr schlafen zu können. Eine Nacht. Zwei Nächte, fünf Nächte...
Im leichten Schlaf schweißgebadet aufzuwachen...geweckt durch einen Alptraum. Die Täter von Damals in meinem gegenwärtigen Leben. Zurück!
Wach zu sein, und nicht unterscheiden können, ob ich mich in der damaligen Welt befinde oder im Hier und Jetzt.

Senkrecht mit dem Rücken an der Wand. Muskeln und Sehnen zum Zerbersten angespannt, rauschen die Erinnerungen durch mich hindurch, wie ein schwer beladener Güterzug.

Sterben, ohne am Ende tot zu sein.

Ein Leben lang.
Jeden Tag.
Jeder Stunde.
Jede Minute.
Jede Sekunde.

DAS ist was sexueller Missbrauch mit Opfern und Betroffenen macht!

Ein Leben lang.
Jeden Tag.
Jede Stunde.
Jede Minute.
Jede Sekunde.

Jeden Tag passiert es auf Neue.
Jeden Tag wirst du wieder und wieder missbraucht.
Jeden Tag.
Ein Leben lang.
Seit 45 Jahren!

Für viele, so auch für mich, fühlt es sich wie lebenslänglich an.

Und wenn man sich Freunden anvertraut und ihnen verständlich machen möchte, warum man gerade so tickt wie man tickt…

Wenn diese Freunde selber nachfragen nach Gründen des schlechten Befindens…

Dann erzählt man von seiner Geschichte. Man traut sich. Man offenbart sich.
In der Annahme des größten Vertrauens was man seinem Gegenüber zu geben vermag.

Auf die Frage, wer denn jetzt finanziell für mich zuständig ist, weil die Krankenkasse und das Arbeitsamt ja das Ende ihrer Zuständigkeit für meine Person erreicht haben, mit der ehrlichen und aber auch schamvollen Antwort zu antworten, dass ich zurzeit verrentet worden bin und die Rentenversicherung für mich zuständig ist…
Als Antwort erst einmal ein Schweigen entgegengebracht bekommt, und dann den überlaufenden Kommentar kassiert, dass Protagonisten der Sendung
„Goodby Deutschland“ die im Ausland gescheitert sind, ihr Hab und Gut durchgebracht haben, ja auch nach Deutschland zurückkommen um dann auf Sozialhilfe zu pochen!

 

Ein anderer Freund meinte die Feststellung mir gegenüber zu treffen, dass ich ja von Glück sprechen kann, dass die Bahnstrecke nicht direkt hinter meinem Haus entlanglaufen würde, ansonsten hätte ich es ja leichter, mich vor einen fahrenden Zug zu werfen! (Er hatte sich vorher psychologisch „schlau“ gemacht)

 

Eine Andere Freundin erzählte mir von Ihrem Cousin, der auch an Depressionen litt und der sich leider bei sich zu Hause auf dem Dachboden erhängt hat.
Sie wäre ja so gerne für ihn da gewesen, hätte ihm so gerne zugehört,
ihm geholfen…
Mir wurde von selbiger Freundin gesagt, dass es jetzt aber auch mal wieder gut sein muss!!!

 

Und nun liebe Leserinnen und Leser meiner Petition, meines erfahrenen Leids.

Nun stellt Euch alles das vor, was Ihr jemals über dieses Thema gehört oder gelesen habt…schwer nicht wahr!?

Und nun stellt Ihr Euch auch alles das vor, was Ihr noch niemals über dieses Thema gehört oder gelesen habt…noch schwerer nicht wahr!?

Es ist die verdammte Hölle auf Erden. Es ist eine nie endende Ohnmacht, eine niemals endende Hilflosigkeit. Eine niemals endende Angst.

Es blutet beim Denken, es blutet beim Schreiben, es blutet beim Sprechen.

Es blutet ein Leben lang.

Und wenn du einen Täter:in nach Verjährung der an dir begangenen Taten bezichtigst, dann bist du selber Täter und kannst wegen Rufmord belangt werden.
Das ist die Gesetzeslage in Deutschland!

 

Sexueller Missbrauch an Kindern darf nicht verjähren!

Die jüngsten Fälle solcher Taten, das Auffliegen sogenannter pädophiler Ringe in NRW, Bergisch Glattbach, Lügde oder Wermelskirchen, wurde von Ermittlungsbehörden trefflich so beschrieben:

"Was ich gesehen habe, hat mich bis ins Mark erschüttert"

Innenminister @IM_Reul @Rheul @land.nrw spricht
„von den schlimmsten Bildern die er jemals gesehen hat.
Die Ermittler würden an die Grenzen ihrer psychischen Belastung stoßen“.

Er spricht davon, dass die Staatsanwaltschaft Köln erst 10% der sichergestellten Datenträger ausgewertet hätten. Die gesamte Menge der Daten belaufen sich auf unglaubliche 32 Terabyte.

Dies sind ca. 3,5 Millionen Bilder und 1,5 Millionen Videos!

Bislang hätten man 73 Festnamen vornehmen können und 33 Opfer ausfindig gemacht.

Das jüngste aller Opfer schwersten sexuellen Missbrauchs ist in diesem Fall gerade einmal 4 Wochen alt. Ein Säugling, an dem schwerste sexuelle Handlungen vorgenommen wurden, die in Bild und Ton aufgenommen und zur Weiterverbreitung im sogenannten Darknet verwendet und zugänglich gemacht wurden.

 

Das Schweigen der Gesellschaft, das Wegschauen, das Weghören...

Das Aufrechterhalten des Tabus-

Dies ist der Nährboden der Täter, ihre grausamsten Verbrechen an Kindern zu begehen. Ihr als Gesellschaft seid die Einzigen die dieses Tabu brechen könnt, indem ihr darüber sprecht.
Dieses Thema nicht immer wieder in die Ecke des Schweigens stellt.

Ihr als Gesellschaft, zusammen mit uns Opfern und Betroffenen seid diejenigen,
mit deren Hilfe wir für eine Verschärfung der bisherigen Gesetzeslage eintreten und uns stark machen können.

Sexuelle Gewalt an Kindern darf nicht verjähren!
Er ist dem Tatbestand von Mord gleichzusetzen,
denn es tötet die Seele eines Menschen.

Sexueller Missbrauch an Kindern, Bezeichnung bis 2021,
verjährt nach 5 bis 20 Jahren.
Ende 2021 ist die Bezeichnung „Sexuelle Gewalt“ in das Strafgesetzbuch aufgenommen und somit in der Benennung verschärft worden.

Hierbei wird unterschieden zwischen dem Besitz und der Verbreitung pornografischen Materials oder der Vorbereitung sexuellen Missbrauchs durch Bild oder Videodateien.

Hier wird eine Verjährungsfrist von 5 Jahren anberaumt.

Jüngster und prominentester Fall ist der ehemalige Fußballspieler
Christoph Metzelder.

Dieser wurde mittels eines Chats zwischen ihm und einer Bekannten
der Tat überführt.
Auszüge aus diesem Chat waren:

Christoph Metzelder:                                     “Je perverser, desto besser“

Bekannte:                                                  “Keine Tabus?“

Christoph Metzelder:
"Keine!!!
Die Fantasie ist immer wir beide zusammen...
Wir beide verführen.
Einen Teenager (Boy oder Girl)..gerne auch etwas SM.
Ich stehe nicht auf Männer, deswegen junge Boys und Girls.
Können beide noch geformt werden.

Und es ist vielleicht etwas verboten.
Lust auf Bilder?"                                                     

Aussage der Bekannten vor Gericht war:

„Bis heute gehen mir diese Bilder nicht mehr
aus dem Kopf.
Die Augen.
Sie war so klein.

Braune Haare.
Und man hat in ihre toten toten Augen gesehen"

Christoph Metzelder wurde für den Besitz und für die Verbreitung dieser Bilder zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Ausgesetz zur Bewährung!
VG Düsseldorf, 14.09.2020-20 L 1781/20

Sacken lassen!

Zum Vergleich 1.
Wer einen Schwangerschaftsabbruch nach     § 218 (StGB) nach der 12 Woche der Empfängnis vornimmt, begeht eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft

Zum Vergleich 2.
Wer einen Diebstahl begeht, (StGB) §b242, kann mit einer Strafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Zum Vergleich 3.
Tierquälerei nach §17 TierSchG drohen bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe. Das Strafmaß von drei Jahren ist seit in Krafttreten am 24.07.1972 nur ein einziges Mal voll ausgeschöpft worden.

Amtsgericht Ulm, 15.03.2019 AZ 1Ls 12 Js 19998(16)

Zum Vergleich 4.
Steuerhinterziehung nach § 370 (AO). Das Strafmaß bei solchen Straftaten wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, bei besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren bestraft. Für das konkrete Strafmaß spielt hier insbesondere die Höhe der hinterzogenen Steuern eine entscheidende Rolle bei der Verhängung des Strafmaßes.

Zum Vergleich:
Opfer sexueller Gewalt leiden ein Leben lang an denen an ihn verübten Verbrechen.

Der sexuelle Missbrauch an Kindern ohne Körperkontakt, § 176a verjährt nach maximal 10 Jahren.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Körperkontakt mit dem Kind:

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft,
wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 mit Strafe bedroht ist, oder auf ein Kind durch einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3) oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach Absatz 1 anbietet, nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatz 1 Nr. 1 und 2 strafbar.
Bei Taten nach Absatz 1 Nr. 3 ist der Versuch in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.

Paradoxon: Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt

Unter „Gewalt“ versteht der Laie eine körperliche Handlung, die z.B. zu Verletzungen führt.

Auch die Rechtsprechung versteht den Begriff „Gewalt“ als körperlich wirkenden Zwang. Trotzdem wertet der Gesetzgeber künftig sexuelle Handlungen vor einem Kind als sexuelle Gewalt, selbst wenn keine Berührung, also keinerlei Körperkontakt mit dem Kind vorliegt.
Ausreichen soll nach § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB auch das Einwirken auf ein Kind nur durch pornographische Inhalte oder entsprechende Reden. Obwohl Täter und Opfer vielleicht nie aufeinandertreffen und es zu keinem Körperkontakt kommt, soll es sich nach dem Willen des Gesetzgebers um Gewalt handeln. Dies auch vorher in § 176 Abs. 4 StGB a.F. aber auch schon strafbar. Demzufolge handelt es sich um keine Neuregelung.

Strafbare Handlungen ohne Körperkontakt

Strafbar sind sexuelle Handlungen des Kindes (unter 14 Jahren) vor einem Erwachsenen oder von Erwachsenen vor einem Kind. Wer ein Kind bei sexuellen Handlungen zusehen lässt, macht sich somit strafbar. Genauso verboten ist es, Kinder dazu zu bringen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Dies passiert z.B. regelmäßig in sexualisierten Chats mit Kindern oder der Aufforderung, derartige Fotos von sich zu übersenden.

Auch das Zusenden oder Zeigen pornografischer Inhalte, also Abbildungen (z.B. auch des Täters bei sexuellen Handlungen) über Kommunikationsmittel (Webcam, Smartphone über WhatsApp etc.) ist nach § 176a StGB n.F. strafbar. Selbst sexualisierte Reden sind hiernach strafbar, wobei diese dann schon ein pornografisches Level erreichen müssen. Dies war vorher alles auch schon in § 176 Abs. 4 StGB a.F. dergestalt geregelt.

Quelle:“ Anwalt@sexualstrafrecht.hamburg

Die Verjährung schweren sexuellen Missbrauchs beläuft sich auf maximal 20 Jahre.

Der Grundtatbestand sexueller Missbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch) gemäß § 176 StGB wird in § 176c StGB durch bestimmte Umstände als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern als Verbrechen qualifiziert:

Wiederholungstaten

Beischlaf und beischlafähnliche Handlungen einer Person über 18 Jahren
Gemeinschaftliche Tatbegehung
Konkrete Gefährdung von Gesundheit oder Entwicklung
Missbrauch in Verbreitungsabsicht
Schwere Misshandlung mit Lebensgefährdung
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, § 176c StGB

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Das geschützte Rechtsgut ist die „ungestörte sexuelle Entwicklung von Personen unter 14 Jahren“ bzw. die „von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen geschützte Gesamtentwicklung des Kindes“. Daher nimmt der Gesetzgeber einen Schaden durch sexuelle Handlungen mit einem Kind generell an – ohne den Schaden konkret begründen zu müssen. Dadurch ist auch der Gegenbeweis durch einen nicht erfolgten Schaden im konkreten Fall unzulässig.

Somit ist es unerheblich, ob sexuelle Betätigungen mit Einwilligung des Kindes geschahen. Kinder unter 14 Jahren können schlicht nicht in sexuelle Handlungen einwilligen. Deshalb haben auch Jugendliche mit ernsten Strafen zu rechnen, z.B. wenn ein Partner bereits 14 Jahre, der aber noch unter 14 Jahre alt ist. Auch das ist ein sexueller Missbrauch.

Wiederholungstaten, § 176c Abs. 1 StGB

Qualifiziert wird der sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB, wenn sie innerhalb von 5 Jahren nach einer einschlägigen Vorverurteilung des Täters begangen werden, aber nur wenn es „wegen einer solchen Straftat“ (Vortat gem. § 176 Abs. 1 oder 2 StGB) auch zu einem Schuldspruch kam. Ob die neue Tat denselben Tatbestand verwirklicht, ist nicht entscheidend. Dem Wiederholungstäter droht dadurch eine Strafe von nicht unter 2 Jahren Freiheitsstrafe, deren Strafaussetzung zur Bewährung eher unwahrscheinlich ist. Aufgrund der Wiederholungstat ist dies als schwerer sexueller Missbrauch zu bestrafen.

Qualifikationen nach § 176c Abs. 2-4 StGB

Für die Qualifikation in § 176c Abs. 2 StGB hat der Gesetzgeber einen Mindeststrafrahmen von zwei Jahren Freiheitsstrafe gesetzt, da das verwirklichte Unrecht erheblich ist.

Vollzieht ein über 18 Jahre alter Täter den Beischlaf mit einem Kind (unter 14 Jahren), der mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist (auch von Gegenständen) oder ähnliche – dem Beischlaf ähnliche – Handlungen, ist dies ein schwerer sexueller Missbrauch nach § 176c Abs. 1 Nr. 2a StGB.

Wird ein sexueller Missbrauch des § 176 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB von mehreren Personen gemeinschaftlich begangen, die in derselben Zielrichtung als Täter handeln, ist wegen der erhöhten Schutzlosigkeit des Opfers ebenfalls von einem schweren sexuellen Missbrauch auszugehen (§ 176c Abs. 1 Nr. 3 StGB).

 

Konkrete Gefährdung von Gesundheit oder Entwicklung

Verwirklicht der Täter die konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder erheblichen Schädigung der körperlichen bzw. seelischen Entwicklung ( wie soll eine tote Kinderseele sich zu einem gesunden Erwachsenen Menschen entwickeln?) oder eine konkrete Lebensgefahr durch schwere Misshandlung (§ 176c Abs. 3 StGB), ist die Tat qualifiziert und wird im Fall der konkreten Lebensgefahr mit mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe als besonders schwerer sexueller Missbrauch geahndet.

Schließlich begeht, einen schweren Kindesmissbrauch, wer bei Begehung der Tat in der Absicht handelt, hergestellte Aufnahmen der Tat später als Kinderpornografie zu verbreiten (§ 176c Abs. 2 StGB).

Hinzuweisen ist auch auf den Haftgrund des § 112a Abs. 1 Nr. 1 StPO,
der bei dringendem Tatverdacht in allen Fällen die Anordnung der Untersuchungshaft (U-Haft) erlaubt.

Quelle: Anwalt@sexualstrafrecht.hamburg

Sexueller Missbrauch in minderschweren Fällen an Kindern, galt bis 2021,
als Ordnungswidrigkeit und wurde lediglich mit einem Bußgeld geahndet.

Erst nach massiven Protesten von Opfern und Betroffener, hat die bis dahin amtierende Justizministerin Christine Lambrecht die Mindeststrafe bei sexuellen Übergriffen auf     1 Jahr Freiheitstrafe festgesetzt.

Außerdem hat die damalige Justizministerin den Begriff „Kindesmissbrauch“ im Strafrecht abgeschafft - er soll durch "sexualisierte Gewalt" ersetzt werden.

Zur Begründung heißt es in dem Konzept: "Die Wortwahl 'Missbrauch' ist unangebracht, da sie suggeriert, es gebe auch einen legalen 'Gebrauch' von Kindern."

Ein großer Schritt für die damaligen Gesetzgeber.

Eine schallende Ohrfeige und eine Relativierung allen erlittenen Leides von Opfern und Betroffenen von sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend.

Denn die Verjährungsfristen blieben unangetastet und haben bis heute Bestand im StGB!

Wer in aller Herrgotts Namen bestimmt hier über "minder schwere Fälle" und wer maßt sich an, hier Verjährungsfristen festlegen zu müssen. Für Taten von denen Opfer und Betroffene sich oft erst Jahrzehnte nach ihrem Erleiden trauen zu sprechen, zu berichten. Sich anzuvertrauen!?

Sexueller Missbrauch an Kindern darf nicht verjähren!

"Die Ermittler stoßen an die Grenzen ihrer psychischen Belastung"

 

Meine Frage an die amtierende Bundesregierung

@RegSprecher Hebestreit,                             Twitter

@Bundeskanzler @OlafScholz,                     Twitter

@BMI_Bund @NancyFaeser,                           Twitter

Familienministerin @lisapaus,                         Twitter

Bundes Justizminister @MarcoBuschmann   Twitter

Wenn schon die Ermittlungsbehörden und deren Mitarbeiter an die Grenzen ihrer psychischen Belastung stoßen, selber psychologische Seelsorge in Anspruch nehmen müssen, weil sie dessen was sie zu Gesicht gesehen bekommen haben ansonsten selbst nicht mehr ertragen könnten...

Was glauben Sie oder können Sie sich vorstellen, spielt sich in den Köpfen und in den Erinnerungen von uns Opfern und Betroffenen für ein Film im Kopf ab?

Ein Leben lang.
Jeden Tag.
Jede Stunde.
Jede Minute.
Jede Sekunde.

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 17.498 Kinder sexuell missbraucht.
Diese Zahl sind nur die angezeigten Fälle.
Die Dunkelziffer liegt nach vorsichtigen Schätzungen bei ca. 500.000 Opfern!!!

Wir fordern die deutsche Bundesregierung und die Regierungen der einzelnen Bundesländer hiermit auf, die Verjährungsfrist für das Verbrechen der sexuellen Gewalt („sexuellen Missbrauch an Kindern“) aus dem Gesetzbuch zu streichen und diese Taten denen des Mordes gleich zu setzen.
Gleich ob es sich um Opfer handelt die noch Kinder oder jugendlich sind,
oder ab es sich um Opfer handelt, die die Vollendung ihres 18 Lebensjahres erreicht haben.

Mindestens 15 Jahre Haft, mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

Wir fordern insbesondere @marcoBuschmann und @NancyFaeser dazu auf, dieses Thema zur Chefsache zu erklären und sich hier mit aller Kraft,
mit allem Einsatz und mit aller Entschlossenheit entgegen zu setzen.

Frau Innenministerin Nancy Faeser, Sie haben dies bei Ihrer Ernennung zur Bundesinnenministerin zu DEM Hauptthema Ihrer Arbeit ernannt.

Handeln Sie!
Jetzt!

#SexuellerMissbrauchAnKindernDarfNichtVerjähren

Viele Opfer und Betroffene sexuellen Missbrauchs trauen sich erst Jahrzehnte nach den ihnen angetanen Taten, über Erlebtes zu sprechen.
Oft erst nach jahrelanger Therapie. 

Wer ein Kind sexuell missbraucht, weiß was er da macht. Es ihm/ihr vollkommen bewusst. Nicht umsonst ist das Treiben im Verborgenen getätigt, und nicht umsonst, werden die Opfer von ihren Tätern mit der Schuld und der Scham beladen, die sie selber nicht tragen können oder wollen. Ein Täter wird auch immer wieder zum Täter werden, weil er die Befriedigung durch das was er da macht nicht einfach "abstellen" kann.

Wer Kinder sexuell missbraucht um seine sexuellen Bedürfnisse auszuleben, der handelt aus niederen Beweggründen. 

Wer Kinder sexuell missbraucht, der nimmt dem Opfer sämtliche Rechte am eigenen Körper, an der eigenen Seele, am eigenen Befinden. Sie leiden ein Leben lang unter diesen Taten mit schwersten Auswirkungen. Wer ein Kind missbraucht, nimmt billigend in Kauf, dass die konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder erheblichen Schädigung der körperlichen bzw. seelischen Entwicklung eintritt.

Somit sollten Täter von sexuellem Missbrauch auch das Recht verlieren,
dass eine solche Tat, zum einem nicht verjährt.
Täter solcher Taten sollten damit aber auch das Recht verlieren, dass ihre Taten nach einer bestimmten Frist aus ihrem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden.

Viel zu viel Fälle haben schon gezeigt, dass wenn Täter nicht mehr als solche bei den Behörden geführt werden, dass sie wieder die Nähe von Kindern und Schutzbefohlenen aufsuchen, um sich erneut auf perfide Art und Weise das Vertrauen und den Zugang zu Kindern zu verschaffen.

Somit muss auch darüber nachgedacht werden, dass solche Täter in einem öffentlichen Register geführt werden, ähnlich wie in den USA, wo Eltern einsehen können, ob es in ihrer Nähe vorbestrafte Sexualstraftäter gibt.

Eine Anfrage nach einer solchen Auskunft, wird ähnlich denen nach Auskunft auf dem Einwohnermeldeamt, mit der Vorlage des Personalausweises und einer Unterschrift belegt, dass eventuell darauffolgende Taten von Selbstjustiz gezielter zu verfolgen sind.

Auch das Thema Kirche und der sexuelle Missbrauch von Kindern MUSS mit der deutschen Justiz gekoppelt werden.

"Immer noch, werden quasi durch deutsche Staatsanwaltschaften keine Ermittlungen gegen kirchliche Verantwortungsträger und deren Täter eigeleitet. Und somit vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.

Wir fordern das Ende dieser Parallelgesellschaft, die verhindert, dass solche „Skandale“ von neutralen, staatlichen Ermittlern aufgeklärt werden.

Die katholische Kirche anonymisiert in ihren Akten oftmals die Namen und die Daten, aus denen Straftäter aus den eigenen Reihen hervorgehen.

Oftmals werden durch solche Praktiken und bewusst herbeigeführten Umstände die Täter solange vor staatlicher Verfolgung geschützt, bis deren Taten justiziabel verjährt sind.

Überraschend scheint, wie zögerlich und zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit mit den Anfangsverdachten umgeht. Wie bei vielen „mächtigen“ Institutionen wird hier eine Mauer des Schweigens gegen strafrechtliche Ermittlung aufgebaut.

Es darf solche gesonderten Regeln für Kirchen und der Institutionen nicht länger geben, weder von der Justiz noch von anderswo.

@KonstantinKuhle ⬅️ Twitter, FDP, wies am 10.02.2022 darauf hin, dass die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, umfassende strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen bezüglich der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche gefordert hat."

Quelle: Partei der Humanisten

Ich frage: “Wo bleiben Zielbringende Veränderungen?

Jeder der jeweils aktuellen Regierungsverantwortlichen und des Bundestages, und jeder der aktuell Verantwortlichen in den Landtagen der einzelnen Bundesländer, die sich einer solchen Gesetzes und Verfassungsänderung entgegenstellen, handeln in dem Bewusstsein und in der Nichtabsicht, Kinder nicht ausreichend zu schützen, und somit handeln sie gegen den von ihnen auf die Verfassung der BRD geschworenen Eid, oder den auf die Verfassung der einzelnen Bundesländer geschworenen Eides, jedweden Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden.

Die deutsche Justiz beraubt sich hier ihrer eigenen Integrität und Glaubwürdigkeit, setzt sie bei sexuellen Straftaten von kirchlichen Vertretern ihre Zuständigkeit solange aus, bis die Taten verjährt sind.

Es kann und darf nicht sein, dass die Justiz keinen Zugriff hat, auf Täter die durch die Kirche geschützt werden.

 

Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

 

Kinder haben noch keine Stimme, mit der sie ihre Rechte einfordern können.

Die Rechte von Kindern gehören somit gesondert in die Verfassung geschrieben.

Die Arbeit der www.Aufarbeitungskommission.de hat in den letzten Jahren viel geleistet und vieles ans Tageslicht gebracht. Hierfür meinen aufrichtigen Dank und meine höchste Anerkennung. Auch Sie bekommen Bilder zu Gesicht und Lebensgeschichten erzählt, die Sie "an den Rand Ihrer psychischen Belastungsgrenze bringen." 

Doch zeigen all die Erkenntnisse auch eines ganz deutlich auf:

Der Gesetzgeber betreibt noch immer zu wenig Prävention zur Vermeidung durch Täter an Kinder.

Laut polizeilicher Kriminalstatistik, werden jedes Jahr in Deutschland rund 12.000 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht. Diese Statistik ist ein "Durchschnittswert"!
Hierbei handelt es sich um angezeigte Fälle. Nicht um die Dunkelziffer!
Die Zahlen sind seit 2009 relativ „stabil“, doch schon lange gehen Ermittlungsbehörden von einer hohen Dunkelziffer aus – also Fälle,
die niemals zur Anzeige kommen.
Die Dunkelziffer liegt bei unglaublichen 500.000 Fällen pro Jahr!
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 17.498 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern unter 14 Jahren angezeigt.
Ende 2020 gab es 6,7 Millionen Kinder unter 14 in Deutschland.
Bei einer Dunkelziffer von ca. 500.000 ist somit jedes 13,4 Kind betroffen!

 

Kirche, Vereine, Einrichtungen für Kinder, privates Umfeld...

wer hinsieht und schweigt, macht sich im selben Maße mitschuldig.
Wer einen Verdacht hat und diesen für sich behält, der nimmt einem Opfer die Chance KEIN Opfer mehr zu sein, sondern irgendwann vielleicht "nur" noch ein Betroffener.

Wie kann es sein, das Opfer solcher Taten bei den Krankenkassen für ihre Therapiestunden kämpfen müssen?

Dass sie sich bei Versicherungsträgern und Behörden bis auf das nackte Fleisch blank machen müssen, um die ihnen zustehenden Hilfeleistung gewährt zu bekommen?

Wer von all diesen Verantwortungsträgern glaubt denn, dass Opfer und Betroffene diese Tortur freiwillig noch einmal durchleben möchten?

Glauben Behörden und Gesetzgeber, dass solche Taten erst in den vergangenen Jahren an Häufigkeit zugenommen haben? Weil es jetzt das Internet gibt und sich Täter untereinander besser vernetzen können als noch vor 20 oder 30 Jahren?

Diese Taten hat es immer schon gegeben!

Diese Taten waren auch niemals weniger grausam als wie sie es heute immer noch sind!

Sie haben immer stattgefunden und die Gesellschaft hat immer weggeschaut, weil auch die Politik immer weggeschaut hat!

Zu "schmutzig" zu "schamvoll"...

Sie alle haben weggeschaut. Ihre Vorhänge zugezogen.

"Wir haben nichts davon gewusst"

"Wir haben nichts davon geahnt"

 

Hört endlich auf so zu tun, als wäret ihr überrascht und erschüttert-erst heute...

 

Wir Opfer und wir Betroffenen werden immer lauter. Wir haben uns nicht über Jahrzehnte versteckt und schweigend in die Ecke gesetzt, nur damit es anderen bequemer ist mit dem uns Angetanen zu leben.

Wir stehen auf und wir erheben unsere Stimme.

Zur Not schreien wir unser Leid auch vor den Balkonen der Landtagsgebäude oder dem Bundestag. Wir fordern unsere Rechte ein auf Unterstützung, vor allem aber die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Rechte von Kindern und Jugendlichen besser zu schützen und Täter sexuellen Missbrauchs härter zu bestrafen.

Wir werden nicht mehr schweigen und wir werden nicht mehr ruhen, bis wir unser Recht durchgesetzt haben.

Das Schweigen der Gesellschaft, das Wegschauen, das Weghören...

Das Aufrechterhalten des Tabus-

Dies ist der Nährboden der Täter, ihre grausamsten Verbrechen an Kindern zu begehen. Ihr als Gesellschaft seid die Einzigen die dieses Tabu brechen könnt, indem ihr darüber sprecht. Dieses Thema nicht immer wieder in die Ecke des Schweigens stellt.‘

Ihr als Gesellschaft, zusammen mit uns Opfern und Betroffenen seid diejenigen, mit deren Hilfe wir für eine Verschärfung der bisherigen Gesetzeslage eintreten und uns stark machen können.

Ich spreche auch die Öffentlich-Rechtlichen Sender an.
Ich frage mich, wieviel Sendezeit bekommt ein solch wichtiges Thema, welches so massiv nicht nur in das Leben des Opfers eingreift, sondern auch die Auswirkungen auf die Gesellschaft bis auf ein Übermaß beansprucht, indem die Folgekosten, die Opfer und Betroffene in Anspruch nehmen müssen, sich auf alle auswirken?

Wo? Seid Ihr Verantwortlichen der Sender?

Wo sind die sog. Investigativ Journalisten, die sich diesem Thema annehmen? Wo sind die Talk-Shows, in denen immer so wichtig über die starke Zunahme seelischer Erkrankungen geht?

 

Ich bitte jeden der diese Petition liest, sie zu unterschreiben und uns Opfer und uns Betroffenen damit zu helfen.

Teilt diese Petition und zeigt, dass Ihr nicht schweigend zuseht, wie sich am Ist-Zustand weiter nichts ändert.
Twitter, Facebook, Instagram, Whatsapp, LinkedIn, Xing, Pinterest, Snapchat,
per E-Mail, Adresslisten, Youtube...

Unterstützt uns und unterstützt diejenigen die Gefahr laufen Opfer solcher Taten zu werden. 

Schaut nicht weg. Hört Hin. Lest was uns widerfahren ist.

Macht Euch zu Helfern.
Zu den Helfern die wir niemals hatten!

Unterschreibt.

 

Danke Euch von Herzen

Stefan G.

 

Anschriften der aktuellen Bundesregierung

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/bundeskabinett#toggledown-content-4-6qne7tay4g9enk7vkosw0rbi1

 

Anschriften der Landesregierungen von Baden-Würtenberg   www.Landesregierung_Baden_Wuertenberg.de

Bayern                       https://www.bayern.de/staatsregierung/kabinett/ 

Berlin                         https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/senat/

Brandenburg            https://www.brandenburg.de/de/landesregierung

Bremen                     https://landesportal.bremen.de/senat

Hamburg                   https://www.hamburg.de/senat/

Hessen                       https://www.hessen.de/regierung

MV                                 https://www.regierung-mv.de/

Niedersachsen        https://www.niedersachsen.de/kinder/demokratie_und_staat/landesregierung/

NRW                            https://www.land.nrw/landeskabinett

Rheinlandpfalz          https://www.rlp.de/de/regierung/

Saarland                     https://www.saarland.de/DE/politik-verwaltung/regierung/regierung_node.html

Sachsen                      https://www.staatsregierung.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt               https://www.sachsen-anhalt.de/lj/politik-und-verwaltung/die-landesregierung/

Schleswig-Holstein        https://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/Landesregierung/landesregierung_node.html

Thüringen                   https://www.landesregierung-thueringen.de/regierung/kabinett

Aufklärungskommission https://www.aufarbeitungskommission.de/

Weisser Ring                              https://weisser-ring.de/

Hilfe Portal sexueller Missbrauch      https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-finden

 

 

 

 

 

 

 

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