Reform des Unterhaltsrechts - Kein Verzicht mehr für Kinder - Transparenz aller Kosten

Reform des Unterhaltsrechts - Kein Verzicht mehr für Kinder - Transparenz aller Kosten

Startdatum
6. November 2022
1.228 Unterschriften:Nächstes Ziel: 1.500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Krystin Winkler

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz 
Sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages 
mit Verantwortlichkeiten  
für Familie, Recht und Soziales ,

Meine Kinder haben ihr Lachen verloren. Wenn ich mit ihnen per Video telefoniere, liegt ein dunkler Schatten auf ihrem Gesicht. Von allein fangen sie nicht an, zu sprechen. Keine bunten Erlebnisse vom Tag, keine Aufregungen, keine besonderen Ereignisse, nichts. Huscht ihnen doch mal ein Lächeln aus ihrem kleinen Gesichtchen, hebt sich ihr Blick sofort zur Seite zu ihrem Vater, als wollten sie fragen: Ist das jetzt schlimm? Die Fähigkeit von sich aus anzurufen, haben die Kinder nicht. 

Übermüdung, Aggressivität und Gewaltbereitschaft meiner Kinder und ganz viel Stille bestimmen den ersten Tag unseres Zusammentreffens am Wochenende. Nach und nach löst sich die Anspannung in ihnen, sie beginnen zu erzählen, wir lachen, lassen es uns gut gehen und genießen die wunderbaren Momente der Nähe innerhalb unserer Mama-Kind-Bindung und –beziehung.

Regelmäßig bringen die Kinder einen Rucksack mit, darin zwei Bündel, mit einmal Wechselwäsche für jeden. Mehr Wäsche ist auch zu den Ferienaufenthalten nicht enthalten.  
Die Schuhe, die sie tragen, passen ihnen nicht, sie sind aufgetragen, verdreckt und ungepflegt. Wechselschuhe gibt es nicht. Ausgebeulte, verblichene, durchlöcherte Jogginghosen, harte Pullover auf ihrer Haut, ausgefranzte, ausgeleierte TShirts fühlen sich ungewaschen an und riechen. 

Im Juli 2020 entschied das Amtsgericht HH Altona nach einem gelebten siebenjährigen wöchentlichen Wechselmodell in einem eineinhalb Jahre dauernden Prozess    
-  gegen das psychologische Gutachten (vom Gericht selbst angeordnet),  
-  gegen den Willen unserer Kinder und  
-  gegen die Empfehlung des Verfahrensbeistands  
den Aufenthalt unserer Kinder unter der Woche beim Vater.   

Gezwungen und ersatzlos aufgeben mussten unsere Kinder dafür ihre Heimat - ihr Zuhause (ich war aufgrund der Unterhaltszahlungen gezwungen, umzuziehen), damit verbunden ihr eigenes Fußballzimmer, ihre langjährige enge Verbundenheit zum hiesigen Fussballverein, ihre Fussballfreunde, den Reitsport und unzählige Ausflüge, die ihr Wissen erweitern und ihr Sozialverhalten fördern würden. 

Mit der Umsetzung des Unterhaltsgesetzes durch das Jugendamt für den Vater erhält dieser mehr als  1100,-€ zusätzlich.

Mein Selbstbehalt für alle Kosten beträgt derzeit monatlich 1160,00 €, inclusive der Aufenthalte meiner Kinder an den Wochenenden und Ferien bei mir. 

Parameter zum Errechnen  des Unterhaltsbetrages ist das Nettoeinkommen. Dies übersteigt in der Regel bei Weitem den tatsächlichen Auszahlbetrag,d.h. das Geld ist gar nicht vorhanden. 

Unterhaltspflichtige Väter und Mütter, die Ihre Kinder unter der Woche ebenfalls betreuen, einen Betreuungsanteil von knapp 50% vorweisen, zahlen in der Regel trotzdem den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle + tragen zusätzlich alle Kosten für den Aufenthalt der Kinder bei sich.  

Der (Bar-)Unterhalt muss monatlich an den unterhaltsempfangenden Elternteil abgeleistet werden, auch parallel zur Finanzierung der eigenen mit den Kindern verbrachten Ferien, so das Gesetz. Das gezahlte Geld läuft demnach ins “Leere” da sich die Kinder, für die der Barunterhalt bestimmt ist, zu dem Zeitpunkt nicht im Haushalt des Unterhaltsempfängers befinden, sondern beim unterhaltspflichtigen Elternteil. 

Ein Betrag für “den täglichen Bedarf” unserer Kinder während ihrer Aufenthalte an Wochenenden, Ferien, Feiertagen beim unterhaltspflichtigen Elternteil ist nicht vorgesehen. Hier fallen unsere Kinder buchstäblich “durch´s Raster”, die Ausübung der Fürsorge- und Erziehungspflicht - gesetzlich verankert - ist für den unterhaltszahlenden Elternteil in vollem Umfang schlichtweg nicht möglich.  

Die Berechnung des Kindesunterhaltes betrifft ausschließlich den Unterhaltszahler. Dieser muss alle Zahlen betreffend seine Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Es ist NICHT Teil der Datenerhebung, dass der Unterhaltsempfänger seine Zahlen darlegt.  

Ein Mitbestimmungsrecht betreffend die Ausgaben für die Kinder hat der unterhaltspflichtige Elternteil genauso wenig wie das Recht auf Auskunft, wofür der von ihm gezahlte Unterhaltsbetrag verwendet wird.

Unterhaltspflichtige werden demnach als Elternteil missachtet und diskreditiert.

Lösungsansätze:
Mit einer detaillierten Bedarfsermittlung für die Kinder, bemessen am Einkommen BEIDER ELTERNTEILE ist ein solider Grundstein für die Sicherstellung der bisherigen Lebensgewohnheiten der Kinder in vollem Umfang gelegt, analog dem Zeitpunkt des gemeinsamen Zusammenlebens. (Orientierung bietet auch die Düsseldorfer Tabelle)

Gehen beide Elternteile arbeiten, kann sich auch der Bedarf der Kinder entsprechend ihren bisherigen Lebensgewohnheiten erhöhen. Statt einem Hobby können zwei verwirklicht werden, statt ein Urlaub kann jährlich noch ein zweiter gebucht werden. Beide Elternteile haben die Möglichkeit, ihre Werte- und Lebenseinstellungen zu vermitteln.   

Die Überprüfung beider Einkommen sowie das direkte Hinterfragen von sich plötzlich ändernden Arbeitsverhältnissen oder beständiger Arbeitslosigkeit nach Trennung durch die festgelegten Zuständigkeiten Gericht und Jugendamt sind maßgeblich, um daraus resultierende Verzichte der Kinder von ihnen abzuwenden. 
 
Die anteiligen Miet- und Wohnkosten könnten von allen anderen Kosten differenziert ermittelt und abgespaltet werden. Parameter wie die Bruttomiete (alte und neue Mietverträge unterscheiden) des jeweiligen Elternteils sowie das Alter des Kindes können hier in Zusammenhang mit dem tatsächlichen Aufenthalt der Kinder bei beiden Elternteilen die Basis für eine prozentuale Ableitung und Ermittlung des Betrages bilden. 

Als Mutter und für meine Kinder sowie als Bürgerin dieses Landes mit demokratischer Orientierung bitte ich Sie ALLE um die längst überfällige und darum unverzügliche Neuausrichtung des Unterhaltsrechts und:  

1. der Festsetzung eines GEMEINSAMEN KINDERKONTOS - löst sowohl den Verzicht der Kinder auf liebgewonnene Lebensgewohnheiten als auch familiäre und persönliche Spannungen zwischen den Eltern, während aktuell gelebte Gesetzmäßigkeiten diese forcieren. 

“Darauf sollten beide Elternteile Zugriff haben. Auf dieses Kinderkonto sollte das Kindergeld und der jeweilige Unterhalts Betrag jedes Elternteils überwiesen werden. Von diesem Kinderkonto werden alle Kosten für das Kind abgebucht. Beide Elternteile haben Zugriff auf dieses Konto, somit werden alle Kosten für das Kind transparent.” (Zitat ISUV – Interessenverband Unterhalt & Familienrecht)

2. der Anhebung des Selbstbehaltes Unterhaltspflichtiger von derzeit 1160,-€ auf 1440,-€, um die aktuellen Lebenserhaltungskosten aufzufangen, sowie die Fürsorgepflicht beider Elternteile in vollem Umfang zu gewährleisten

 3. der Einbindung von Mediationsverfahren im Prozess der Trennung mit Kindern, um die Verantwortlichkeit für eine tragfähige Lösung bei den Eltern zu belassen und mit einer möglichen WIN WIN Lösung gestärkt und positiv aus dieser Situation herauszugehen

4. der Reformierung und damit Anpassung des Kindschafts- und Unterhaltsrechts in symbiotischer Betrachtungsweise mit dem Umgangs- und Sorgerecht, um die persönliche, geistige und soziale Weiterentwicklung der Kinder nach einer Trennung der Eltern zu fördern, entstehende Defizite auszugleichen und eine gleichwertige Behandlung beider Elternteile in dem Prozess sicherzustellen.

Denn Trennung ist kein Verbrechen und darf nicht länger Verzicht der Kinder bedeuten! 

Dieses Recht unserer Kinder liegt in Ihrer Verantwortung! Bitte übernehmen Sie diese!  
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!  Bleiben Sie gesund!  

Herzlich Krystin Winkler 

GEMEINSAM GUTES BEWIRKEN - DANKE für deine Unterschrift

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