Härtere Strafen für Vergewaltiger in Deutschland!

Härtere Strafen für Vergewaltiger in Deutschland!

Startdatum
16. August 2023
Petition an
Dr. Marco Buschmann (Bundesminister der Justiz) und
7.224 Unterschriften:Nächstes Ziel: 7.500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Ar temis

In Osnabrück wurde im Juli 2022 eine 15-Jährige von einem betrunkenen 30-jährigen in der Innenstadt vergewaltigt. Er bekam lediglich eine Bewährungsstrafe und musste Schmerzensgeld zahlen. Was die Tat mit dem 15-jährigen Opfer macht, interessiert scheinbar wenig. Anfang des Jahres wurde dann eine 27-jährige vergewaltigt. Und der Täter? War damals nur 16 Jahre alt. 

Der §177 des Strafgesetzbuchs sieht bei Vergewaltigung folgendes vor: „[…]In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlung an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, diese besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2. von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

Ganz abgesehen davon richtet sich das Strafmaß zum Beispiel danach, in welcher geistigen Verfassung der Täter zum Tatzeitpunkt ist, ob er "gefährliches Werkzeug" mit sich führt, "um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden [...]" oder ob das Opfer bei der Tat "körperlich schwer misshandelt" wurde. 

Zurück zu dem Fall: Eine Frau gegen ihren Willen gewaltvoll festzuhalten, sie zu schlagen, sie in Todesangst zu versetzen, um sie dann gewaltsam zu vergewaltigen, DAS ist keine körperliche Misshandlung und wird lediglich mit Bewährung geahndet, unter anderem mit der Begründung des vorsitzenden Richters, weil der Vergewaltiger ja insgesamt "auf einem guten Weg sei, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden". (Quelle: NOZ, https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/bewaehrungsstrafe-nach-vergewaltigung-von-15-jaehriger-in-osnabrueck-44211291

Im März 2023 berichtete die NOZ dazu, dass der Vergewaltiger durch Alkoholkonsum enthemmt gewesen und darüber hinaus nicht nennenswert vorbestraft sei. Zudem sei die Intensität der Vergewaltigung aus rein rechtlicher Sicht "am unteren Rand" gewesen." (Quelle: NOZ, siehe oben)

Nicht nennenswert vorbestraft? Also vorbestraft oder nicht? Und was heißt denn dann "am oberen Rand"? Kann eine Vergewaltigung schlimmer sein als eine andere?

Was wir hier haben, ist ein 30-jähriger Mann, der mit den Argumenten eines Teenagers verteidigt wird. NICHTS spricht für den Vergewaltiger. Absolut nichts. Es geht hier immer noch um eine sexuelle Handlung am Körper einer Frau gegen ihren Willen.

Der 30-jährige sagte beim Prozess außerdem aus, dass er angeblich vorher noch nie Alkohol getrunken habe. Ich erinnere euch an dieser Stelle an die gesetzliche Regelung hinsichtlich der geistigen Verfassung des Täters, der ja zum Tatzeitpunkt betrunken war, was ihm offensichtlich zugutekommt, da er ja damit auch "nicht ganz bei Sinnen" war. Am Rande bemerkt hätte sich die Anwältin des Opfers laut Focus Online für den Vergewaltiger ebenfalls eine Gefängnisstrafe im Rahmen des Gesetzes gewünscht, wenn auch nur 2 Jahre und 4 Monate, was ebenfalls ein absoluter Witz ist.

Mir macht es Angst, wenn ich mir ausmale, wie der inzwischen 17-jährige Vergewaltiger aus meinem Viertel verurteilt wird. Wir haben hier zwei Beispiele, bei denen jeweils ein Leben auf höchst traumatische Weise einen Einschnitt erleben muss. Was folgt, sind jahrelange Alpträume sowie Psychotherapie für die Aufarbeitung des Traumas, mögliche Folgeschäden der Psyche der Opfer, die sich ggf. auch auf die Beziehungsfähigkeit der Personen auswirken können. Und die Täter? Die sind auf Bewährung und können weiterhin sorglos nachts durch die Straßen Osnabrücks wandern.

Ich fordere vom Deutschen Bundestag deshalb eine gnadenlose Verschärfung des Gesetzes nach §177 des Strafgesetzbuches, wonach die Strafe für Vergewaltiger in Deutschland deutlich angehoben und verschärft wird. Ebenso fordere ich die Verurteilung minderjähriger Vergewaltiger nach Erwachsenenstrafrecht. Keine Bewährung mehr. Keine maximal 5-jährigen Freiheitsstrafen. Es macht den Eindruck, als hätte die Gesetzgebung keine Ahnung davon, was eine Vergewaltigung genau ist und was sie für das Opfer bedeutet. Das aktuelle Strafmaß ist absolut nicht abschreckend und vermittelt potentiellen Tätern den Eindruck, dass es sich bei dieser Tat um eine Lappalie handelt. Ich möchte, dass die Opfer Gerechtigkeit erfahren und nicht mit 3000€ Schmerzensgeld abgefrühstückt werden. Denn genau so viel ist das Leben einer Frau in Deutschland scheinbar wert. Ganze 3000€. Das ist keine Gerechtigkeit, das ist Verhöhnung des Opfers.

Ich hab es so satt, wie milde die Strafen für Vergewaltiger ausfallen. Was sendet das bitte für eine Nachricht? Wo bleibt hier der Respekt für den Körper einer Frau? Was ist das für eine Kuscheljustiz?

EINE VERGEWALTIGUNG IST DURCH NICHTS ZU ENTSCHULDIGEN!

Ich weiß, ich bin mit dieser Meinung nicht alleine und bitte euch alle um eure Mithilfe. Vielleicht habt ihr sexuelle Belästigung bereits selbst erfahren, vielleicht kennt ihr jemanden, der selbst Opfer einer Vergewaltigung wurde und ihr habt gesehen, was das mit dieser Person macht. Und nicht nur Frauen werden Opfer von Vergewaltigungen. In meinem Umfeld stoße ich zunehmend auf Zuspruch bezüglich des Strafmaßes. Wie kann es sein, dass all diese Frauen unzufrieden mit der Strafe für den Täter sind? Wie ergeht es überhaupt den Opfern damit? Hat man schonmal eine vergewaltigte Frau gefragt, was sie sich als Strafmaß wünschen würde, um ihren Frieden damit zu finden? Und wer hat dieses lachhafte Strafmaß beschlossen? Das kann meiner Meinung nach nur jemand ohne jegliche Empathie gewesen sein, denn wer so eine Entscheidungsmacht besitzt und dann so ein Strafmaß beschließt, der handelt ohne jegliches Mitgefühl. Denkt an eure Töchter, Schwestern, Mütter, denkt an euch selbst!

Eine Petition an den Bundestag wurde bereits eingereicht. Sobald diese öffentlich zu sehen ist, gebe ich gern Bescheid.

Etwas MUSS sich ändern. Für die Frauen, für die Männer, für ALLE Opfer solcher Taten.

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