Stoppt die gesetzliche Aushebelung des Lärmschutzes in Wohngebieten beim Stromnetzausbau

Stoppt die gesetzliche Aushebelung des Lärmschutzes in Wohngebieten beim Stromnetzausbau

Startdatum
15. März 2023
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Warum ist diese Petition wichtig?

Diese Petition richtet sich an die Vorsitzenden der die Regierung tragenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP.

Der Deutsche Bundestag hat nach nur drei Monaten Beratung ein Gesetz auf Drängen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz verabschiedet, das gezielt fundamentale Schutz- und Grundrechte aller Bürger:innen, insbesondere zum Lärmschutz, außer Kraft setzt. Einziges Ziel ist die Beschleunigung des Ausbaus von Höchstspannungstrassen.

Das Ergebnis: Der Stromnetzausbau kann unmittelbar in Wohnlagen erfolgen. Gesundheitsschädliche Dauerschallereignisse mit bis zu 70 dB(A) werden bundesweit legalisiert.

Da die spezifischen Änderungen (Gesetzentwurf Bt-Drs. 20/1599) sich über 92 Seiten auf drei verschiedene Normen erstrecken (EnWG, NABEG, BBPlG), waren die beschriebenen Auswirkungen den abstimmenden Bundestagsabgeordneten kaum transparent. (Bundestag.de: Energiewirtschaftsrecht, Beschluss vom 24.06.2022) 

Im Einzelnen fordert diese Petition die Rücknahme der folgenden Gesetzesänderungen:

  • Von Stromleitungen ausgehender Lärm (Koronageräusche) darf zu allen Tages- und Jahreszeiten bis zu 70 dB(A) erreichen – Schallwerte, die z.B. bei Staubsaugern oder Haarföns auftreten (§ 49 Abs. 2b EnWG)
  • Der Ausbau innerhalb bestehender Trassen ist zwingend vorgeschrieben. Alternative, lokale Leitungsverschwenkungen um Wohngebiete werden ausgeschlossen. Mit der Regelung werden bestehende Leitungen ohne Rücksicht auf negative Auswirkungen für Menschen und Natur bevorzugt. Alle bisher gültigen und üblichen Beteiligungsrechte der Bürger:innen wurden eliminiert (§ 5a NABEG i.V.m. § 3 Nr. 1a, b)
  • Die zum Schutz der Bürger:innen festgelegten Abstandsgebote aus den Landesentwicklungsplänen (in der Regel 400m zwischen Leitungen und Wohngebäuden) werden für unmaßgeblich erklärt (§ 18 Abs. 3b NABEG)

Die Gesetzesänderungen (BGBl 2022 I 28 vom 28.07.2022) verstoßen fundamental gegen:

  • das grundrechtlich begründete Vorsorgeprinzip, das zur Minimierung und Reduzierung von gesundheitlichen Risiken verpflichtet (Art. 20a GG; dazu auch SRU 1999, Nr. 27, 29)
  • das Übermaßverbot (Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit) als Rechtstaatsprinzip (besonders Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG)
  • die gesetzlich verankerten Grundsätze kommunaler Planungsfreiheit (§ 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG)

Wir benötigen keine Gesetze, die undifferenziert und rücksichtslos den Bau bzw. Betrieb von Höchstspannungsleitungen innerhalb von Wohngebieten erzwingt mit dem vorgeblichen Ziel, dadurch die Energiewende zu beschleunigen.

Wir benötigen stattdessen Gesetze, die nach rechtstaatlichen Kriterien die Interessen zwischen der Versorgungssicherheit und den elementaren Schutzbedürfnissen der Bevölkerung ausgewogen verknüpft.

Wir fordern daher:

  • Die Rücknahme der oben angeführten Gesetzesänderungen im Artikelgesetz (BGBl 2022 I 28 vom 28.07.2022) 

Wir möchten auf dem Wege dieser Petition die durch die Gesetzesänderung entstandene gesundheitliche Gefährdung der Bürger einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Wir werden in einem weiteren Schritt unser Anliegen auch dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vortragen.

Mehr Informationen zu dem Thema sind zu finden auf: Kein-Ultranet

Wir benötigen auch Eure finanzielle Unterstützung für unsere Aktivitäten, z.B. um den gesetzlichen Lärmschutz auch für Stromtrassen wiederherzustellen.:

Einen Artikel zum Thema "Viel Lärm um Strom" aus der Zeitung Energie & Management findet Ihr hier: Link

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