Stoppen Sie 5 1/2 Monate ungeregelte Jagd auf Gänse!

Stoppen Sie 5 1/2 Monate ungeregelte Jagd auf Gänse!

Startdatum
6. August 2014
Petition an
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
5.033 Unterschriften:Nächstes Ziel: 7.500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Massiv erweiterte Jagdzeiten gefährden Gänse und andere Wasservögel!

Die bayerischen Jagdzeiten auf Grau- und Kanadagänse wurden massiv erweitert und eine Jagdzeit für Nilgänse eingeführt, alle drei Arten dürfen ab sofort regulär vom 1. August durchgängig bis 15. Januar geschossen werden - also fast ein halbes Jahr lang. Dies ohne Zielvorgaben oder Abschußpläne. Dabei ist die Jagd in der Vergangenheit jeden Nachweis schuldig geblieben, gewünschte Effekte auf die Lenkung oder die Regulation von Gänsebeständen zu haben - insbesondere wenn sie als alleiniges Mittel eingesetzt wird.

Eine Bejagung vermeintlich ortsansässiger Gänse im Spätsommer wäre allenfalls vertretbar, wenn damit ein besserer Schutz der Zugvögel erreicht werden soll. Dazu ist Deutschland laut EU-Recht sogar verpflichtet, aber dies wird mit der neuen Jagdzeitenregelung nicht erreicht.

Neben den Zugvögeln wird durch die Gänsejagd auch eine Vielzahl von Wasservögeln wie verschiedene Enten und Taucher extrem beunruhigt und gefährdet, die weit in den September hinein auf unseren Gewässern mausern. Etliche davon können - ebenso wie die Gänse - während der Schwingenmauser nicht fliegen. Das gilt ebenfalls für die direkt betroffenen Kanadagänse und Nilgänse, deren Nachwuchs im August gerade fliegen lernt, während die Altvögel die Schwingenmauser beenden und ihre volle Flugfähigkeit erst wieder erreichen.

Die Unterzeichner der Petition fordern:

Die sofortige Rücknahme der neuen Jagdzeitenregelung solange eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht deren Unbedenklichkeit für den Erhaltungszustand einheimischer und europäischer Wasservogelpopulationen erwiesen hat.

Eine generelle Jagdruhe für Wasservögel von Oktober bis November zum Schutz von Zugvögeln.

Einen Mindestabstand von Jagdhandlungen von 300 Metern zu Mauserplätzen zum Schutz von Mauservögeln.

Die Abschaffung der Jagdzeiten auf Bleßgänse, Saatgänse und Ringelgänse: Bei diesen Arten handelt es sich um in Bayern sehr seltene Zugvögel; Ringelgänse kommen praktisch  nicht vor, insgesamt nimmt ihr Bestand ab; bei den Bleßgänsen besteht die Gefahr einer Verwechslung mit den bedrohten Zwerggänsen, bei Saatgänsen besteht die Gefahr von Abschüssen der seltenen Kurzschnabelgänse und Waldsaatgänse.

Die Genehmigung von Gänsejagden frühestens ab 15. August nach Beendigung der Mauser der Gänse ausschließlich in Gebieten, in denen Managementpläne die Abschußzahlen regeln sowie geeignete Duldungszonen für Gänse ausgewiesen und umgesetzt worden sind.

Unterstützen Sie unsere Forderungen zum Schutz heimischer sowie bei uns mausernder und durchziehender Wasservögel: Unterzeichnen Sie jetzt und leiten Sie die Petition an Freunde und Bekannte weiter.

Vielen Dank im Namen unserer Natur und jener, die sich an ihr erfreuen wollen! Weitere Informationen unter www.gaensewelt.de

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Entscheidungsträger*innen

  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten