Einführung Herkunftssprachenunterricht in Baden-Württemberg

Einführung Herkunftssprachenunterricht in Baden-Württemberg

Startdatum
4. März 2024
277 Unterschriften:Nächstes Ziel: 500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Im Februar 2020 hat der LAKA eine Petition an den Landtag Baden-Württemberg eingereicht, den Unterricht von Erstsprachen als Regelfach zu ermöglichen, anstatt ihn nur den Konsulaten zu überlassen. Diese Petition wurde im November 2022 abgelehnt, obwohl CDU und Grüne im Koalitionsvertrag von Juni 2021 versprochen haben, "Den muttersprachlichen Unterricht wollen wir, nach dem Vorbild anderer Bundesländer, in staatliche Verantwortung übernehmen und den Konsulatsunterricht abschaffen." (Seite 64 - Koalitionsvertrag: Jetzt für Morgen). 

Mit dem Beschluss der LAKA-Vollversammlung vom 02.03.2024, setzt sich der LAKA Baden-Württemberg erneut dafür ein, den Unterricht der vier meistgesprochenen Erstsprachen in BW (Türkisch, Italienisch, Russisch bzw. Ukrainisch, Arabisch) an Grundschulen schrittweise als Regelfach einzuführen. Ein Modellprojekt der PH Heidelberg soll als Schulversuch folgende Aspekte erproben:

  • die Qualifizierung geeigneter Lehrkräfte
  • die Auswahl interessierter Schulen
  • die Erarbeitung geeigneter Materialien
  • die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung von Vorgehensweisen

Zur Unterstützung seines Antrags führt der LAKA diese elektronische Unterschriftensammlung durch change.org durch und bittet alle Organisationseinheiten und Kooperationspartner um ihre Unterstützung.

Begründungen:        

Über die Hälfte der Kinder an baden-württembergischen Grundschulen wächst mehrsprachig auf. Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist so nötig wie nie: Wenn von der Grundschule an die Erstsprachen der mehrsprachigen Kinder ein Schulfach werden, erleben alle die Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer Sprachen!

Die UN Kinderrechtskonvention schützt in Artikel 30 das Recht des Kindes, seine eigene Sprache zu verwenden.

Die Erklärung der Menschenrechte fordert entsprechenden Diskriminierungsschutz.

Die EU-Charta fordert in Artikel 21 ebenfalls Nichtdiskriminierung und hebt in Artikel 22 die Achtung vor der Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen hervor.

Auf dem Sozialgipfel der EU im November 2017 wurde als sprachpolitisches Ziel vereinbart, bis 2025 solle jeder EU-Bürger außer seiner Muttersprache zwei weitere Sprachen selbständig verwenden können.

Von den westlichen Bundesländern sind Baden-Württemberg und Bayern die einzigen Länder, die den Unterricht in der Erstsprache den Konsulaten überlassen – Lehrkräften, die nicht wissen, in welcher Welt ihre Schüler*innen aufwachsen.

 

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