Gegen die unverhältnismäßige Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung

Gegen die unverhältnismäßige Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung

Startdatum
10. Mai 2022
Petition an
Cem Özdemir (Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und an 1 mehr
32.038 Unterschriften:Nächstes Ziel: 35.000
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Aufruf an das BMEL: Gegen die unverhältnismäßige Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung – seriöse Hundehalter und Züchter werden bestraft

Seit 1.1.2022 ist die Neufassung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) gültig.  Der VDH als führender Dachverband der Hundezucht- und Hundesportvereine in Deutschland unterstützt grundsätzlich das Anliegen, die Zucht von Hunden mit den in der TierSchHuV genannten Merkmalen zu verhindern. 

Das in § 10 Abs. 2 vorgesehene Ausstellungsverbot der TierSchHuV wird von den Vollzugsbehörden jedoch teilweise mit überzogenen Anordnungen umgesetzt, die auf alle teilnehmenden Rassehunde und Mischlinge angewendet werden. 

Diese sehen die pauschale Anordnung aufwendiger, kostenintensiver und für die Tiere belastender Untersuchungen vor. Diese Überprüfung auf Erkrankungen, für die es aus tierärztlicher Sicht bei vielen Hunden keine Veranlassung gibt, ist tierschutzwidrig. Viele Tierärzte weigern sich daher, die behördlich vorgesehenen Untersuchungen durchzuführen, so dass die Auflagen einem Ausstellungsverbot für gesunde Hunde gleichkommen.

Ferner berücksichtigen die Auflagen der Vollzugsbehörden nicht die Prävalenz von Erkrankungen bei bestimmten Rassen. Dies führt zu unverhältnismäßigen Vorgaben für die Untersuchung von Hunden, die auf Veranstaltungen gezeigt werden oder an Sportturnieren teilnehmen sollen.  

Jedem Hundehalter wird damit generell ein Verstoß gegen die TierSchHuV unterstellt, den sie zu entkräften haben. Für jeden gesunden Hund wird damit ohne rechtliche Grundlage zunächst ein Ausstellungsverbot ausgesprochen. Dies ist als Verschuldensvermutung zu werten, die im klaren Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen steht. 

Das Ausstellungsverbot, dass die Zucht von Hunden mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen verhindern soll, wird diese sogar fördern. Um die Zucht von betroffenen Hunden zu verringern, muss vielmehr der Heimtierzuchtbereich stärker reglementiert und kontrolliert werden. Außerhalb des VDH und seiner strengen Zuchtbestimmungen und -kontrollen bedienen vor allem Vermehrer und Importe aus dem Ausland die Nachfrage nach diesen Hunden. Die derzeit erfolgende, überzogene Auslegung des Ausstellungsverbots durch die Vollzugsbehörden führt zu einer massiven Beschränkung der kontrollierten Rassehundezucht und wird zu einer Belebung des illegalen Welpenhandels in Deutschland führen.

Die Vollzugsbehörden benötigen klare Handlungsvorschriften für die Umsetzung des Ausstellungsverbot nach § 10 Abs. 2 der TierSchHuV. Die Veterinärämter müssen derzeit eigenständig und ohne konkrete Vorgaben Konzepte zur Umsetzung erstellen. Das Resultat ist ein uneinheitliches Vorgehen, das teilweise in unverhältnismäßigen und tierschutzwidrigen Anordnungen mündet.

Hier muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dringend eingreifen und über eine allgemeine Verwaltungsvorschrift oder, wie vom Bundesrat gefordert, über ein aktuelles Gutachten zur Auslegung der TierSchHuV den Vollzugsbehörden konkrete Vorgaben für die sinnvolle und zielführende Umsetzung machen.

Der VDH und seine Mitgliedsvereine, die seit Jahrzehnten im Rahmen rassespezifischer Zuchtprogramme viele Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht von gesunden Rassehunden umsetzen, sollten mit ihrer Erfahrung und dem vorhandenen Datenmaterial bei der Entwicklung sinnvoller Handlungsvorschriften einbezogen werden. Der Wissenschaftliche Beirat des VDH und die tierärztlichen Fachgesellschaften, die die Zucht im VDH wissenschaftlich begleiten, sollten hierzu ebenfalls angehört werden.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere ausführliche Stellungnahme auf https://www.vdh.de/tierschutzhundeverordnung

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