Eilt sehr! Schwerer Fall von Menschenverachtung
Eilt sehr! Schwerer Fall von Menschenverachtung
Warum ist diese Petition wichtig?
Ein menschlicher Skandal im höchsten Masse, eilt sehr!
60-jährige schwerbehinderte Dame steht kurz vor der Obdachlosigkeit.
Termin der Räumungsklage ist am 11.04.2019.
Erika ist durch kriminelle Handlungen Schwerbehinderte und Gewaltopfer nach Trauma-Typ II geworden.
Keine Behörde vermag es, nach verfassungsrechtlichem Grundsatz, sich schützend und unterstützend vor Erika zu stellen.
Es werden anspruchsberechtigte Leistungen ihrer gesundheitlichen Versorgung
und ihrer geminderten Lebenstellung zeitlich verschleppt und letztendlich
verweigert.
Erika leidet an schweren Unverträglichkeiten auf Nahrungsmittel und chemische Medikamente. Nebenwirkungen bis hin zu einem Herz-Kreislaufzusammenbruch.
Fast sämtliche inneren Organe sind bei Erika geschädigt. Erika leidet auch an sehr schwerwiegenden Erkrankungen (Herzinsuffizienz, aytypischer langstreckiger Befall des Dünndarms, Morbus-Crohn, KTPS u.a.).
Aufgrund einer generalisierten Ablehnungshaltung, einer lapidaren und verhöhnenden
Stellungnahme durch das Gesundheitsamtes, wäre eine Versorgung der Auswirkungen ihrer Erkrankungen und ihrer Minderbelastbarkeit, trotz fachärztlicher Atteste nicht notwendig.
Nach der UN-Behinderten-Konvention steht jedem das höchste Mass an gesundheitlicher Versorgung zu.
Nicht aber für Erika?
Das schädliche Verwaltungshandeln ist für Erika höchst retraumatisierend. Erika musste bereits schon frühkindlich Missbrauch, Misshandlungen und Vernachlässigung
erfahren. Erika wußte zum Teil nicht, ob sie die überfallartigen Attacken in ihrem
Eltern-/Folterhaus überlebt. Sie hatte nie ein sicheres Zuhause.
Durch die Leistungsverweigerung- und ablehnung, geriet Erika in solch finanzielle Not, Verzweifelung und seelische Auswegslosigkeit, dass sie keine andere Wahl mehr hatte
als ihre Miete nicht mehr zu zahlen.
Als ehrliche und pflichtbewußte Person, war ihr das sowas von widerstrebend ihre Vermieter in Mitleidenschaft zu ziehen.
Doch was sollte sie tun? Sie hatte keine andere Wahl mehr gehabt.
Weder die Vermieter, noch Erika sind ursächlich für diese prekäre Notlage verantwortlich.
Verantwortlich ist der Sozialdezernet des hiesigen Sozialhilfträgers und das Versorgungsamt.
Jahrelang hat Erika ihre Frau im Berufleben gestanden. Sie wurde durch die letzte Gewalttat, der zweifachen Vergewaltigung im Jahre 2004 aus ihrem Berufleben herausgerissen. Im Vertrauen wandte sich Erika an die zuständigen Behörden und bat um Unterstützung. Ein Verständnis oder die Ausübung einer Fürsorgepflicht fand
sie nie. Ebensowenig wie eine schnelle und umkomplizierte Hilfe.
Gemäss den Anträgen von Erika hat man das OEG-Verfahren auf zwei Gerichte
verteilt. Den Antrag und den Folgeantrag auf Grundsicherungsleistungen hat man inzwischen in 6 Verwaltungsverfahren geteilt.
Wird die Bearbeitung nun einfacher für Erika ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen?
Beide Verwaltungsverfahren, in der Opferentschädigung (OEG) und auf Grundsicherungsleistungen paralellisieren sich, dass eine generalisierte Ablehnungshaltung ausgeübt wird und man Erika in einer „Warteschleife“ fest hält.
Im OEG-Verfahren hat Erika die groben Rechtswidrigkeiten und Verstöße aufgedeckt.
Man versuchte Erika mit anonymen Briefen, die auch von einem Pennerdasein erzählen unter Druck zu setzen. Erika hat sich aber nicht erpressen lassen.
In bezug auf das „Schlechtergutachten“ hätte Erika eine Strafanzeige stellen können.
Doch dann wäre es Erika so ergangen wie im Fall von Gustl Mulath. Soll Erika nun mit der Obdachlosigkeit mundtod gemacht werden?
Wieviel Leid und seelische Schmerzen soll Erika noch ertragen müssen?
Jetzt steht Sie vor der Räumungsklage, Zwangsräumung und der drohenden Obdachlosigkeit. Soll dies der letzte Ausweg sein, in der Obdachlosigkeit sterben zu müssen?
Erika sucht dringend Ihre Unterstützung.
Entscheidungsträger*innen
- Herr Röthlingshöfer