#Psychotherapiegesetz neu

#Psychotherapiegesetz neu

Startdatum
30. Oktober 2022
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Susanne Pointner

Der Gesetzesentwurf ist nun in der Begutachtung

Das Netzwerk Psychotherapie neu begrüßt die Bestrebungen, Psychotherapie als akademisch fundierten Heilberuf zur Behandlung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen und Leidenszuständen verstärkt zu verankern. Dabei sind einige wesentliche Punkte zu beachten.

1. Psychotherapie als Profession und Versorgungsqualität

1.1 Psychotherapie ist eine eigenständige, psychotherapeutisch-wissenschaftliche Profession mit hoher Wirksamkeit. Anerkannte psychotherapeutische Schulen stehen in stringenten und umfassenden theoretischen Verankerungen. Diese ermöglichen an der einzelnen Person orientierte und anhaltend wirksame Heilbehandlungen. 

1.2 Entsprechend der Evaluationsforschung sind Beziehungsgestaltung und Persönlichkeitsreife die wesentlichen Wirkfaktoren einer gelingenden psychotherapeutischen Behandlung. Diese müssen im Rahmen einer geeigneten Ausbildungsstruktur individuell vermittelt werden.

2. Kernelemente einer akademisierten Ausbildung von Psychotherapeut:innen

2.1 Die hohe Qualität der Ausbildung von Psychotherapeut:innen kann nur durch Lehrtherapeut:innen im Rahmen eines evidenzbasierten psychotherapeutisch-fundierten Ausbildungsgangs gewährleistet werden.

2.2 Psychotherapeutische Kenntnisse, Kompetenzen, Fertigkeiten und Haltungen können nur durch eine durchgehende Verschränkung von Praxis- und Theorieelementen während der gesamten Ausbildung vermittelt werden. In allen drei Phasen sind Theorie, Selbsterfahrung, Methodik, Supervision und Praxis zu integrieren.

2.3 Die von den Ausbildungsinstituten in langjähriger Praxis entwickelten und dokumentierten Qualitätssicherungskriterien sind in die akademisierte Ausbildungsform zu integrieren bzw. weiterzuentwickeln.

2.4 Zur Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung und zum Erhalt der Qualität der Ausbildung muss in einem ersten Schritt der Akademisierung die Möglichkeit gegeben bleiben, außerordentliche Studien, in enger Kooperation mit Fachgesellschaften (das sind anerkannte Ausbildungseinrichtungen) einzurichten. Die Überführung in ordentliche Studien ist anzustreben. Dabei ist eine ausreichende Zahl der Ausbildungsplätze in Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Ebenso ist die Fortführung der rechtlich verpflichtenden Kooperation mit den Fachgesellschaften zu gewährleisten. 

Wir ersuchen Sie, unsere Bemühungen um psychotherapeutische Qualitäts- und Versorgungssicherung für die österreichische Bevölkerung zu unterstützen.

Es ist viel in Bewegung - unterschreiben Sie jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Doris Beneder, Dr. Helene Drexler, Dr. Sabine Klar, Mag. Ruth Krumböck, Mag. Ursula Narath, Mag. Susanne Pointner, Mag. Dr. Klaus Posch, Erik Zika

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