Einstellung des Verfahrens wegen Verbrennung des Grundgesetzes

Einstellung des Verfahrens wegen Verbrennung des Grundgesetzes

Startdatum
13. Dezember 2021
Petition an
Innenminister des Bundeslandes Baden-Württemberg Thomas Strobl
3 Unterschriften:Nächstes Ziel: 5
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Gestartet von Robert F.

Den Medienberichten zufolge verbrannten zwei Männer während der Querdenker-Demo am 1. Dezember in Stuttgart zwei Ausgaben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Die Petition ist neutral und stellt keine Unterstützung für die Querdenker dar.

Die Unterzeichner der Petition fordern die Einstellung des Strafverfahrens gegen die beiden Tatverdächtigen.

Begründung:

Deniz Yücel, Journalist der Partei „Die Grünen“ nahestehender „Tageszeitung“  verfasste den am 4. August 2011 veröffentlichten Artikel „Super, Deutschland schafft sich ab! In der Mitte Europas entsteht bald ein Raum ohne Volk. Schade ist das nicht. Denn mit den Deutschen gehen nur Dinge verloren, die keiner vermissen wird“.

„Die Tageszeitung“ erhielt 2015 von der Bundesrepublik Deutschland 3,8 Millionen Euro Steuergeld für den Redaktionsneubau in Berlin als Würdigung der journalistischen Leistung auf dem höchsten Niveau. Auch die deutsche Schriftstellervereinigung würdigte dessen schriftstellerische Leistung und wählte ihn 2021 zum Vorsitzenden des PEN-Zentrum Deutschland.

Am 28. November 2015 fand in Hannover eine Demonstration statt, an der u.a. die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne), Landwirtschaftsminister des Landes Niedersachsen Christian Meyer (Grüne), Bürgermeister Thomas Herrmann (SPD) sowie mehrere Lokalpolitiker der Grünen, SPD und der FDP teilnahmen.

In dem Demonstrationszug wurden aus einem Lautsprecherwagen Sprüche verbreitet wie: 

- „Deutschland verrecke“,

- „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“.

Seit Jahren finden in mehreren deutschen Städten von rechtsradikalen Extremisten organisierte Demonstrationen gegen Israel statt, auf den Parolen u.a.: „Juden bzw. Israel vergasen“ gerufen werden oder israelische Flaggen verbrannt werden. WDR plante, eine als Journalistin tätige Migrantin mit dem deutschen Schulabschluss, die an einer dieser Demos teilnahm, einzustellen.

„Mit den Deutschen gehen nur Dinge verloren, die keiner vermissen wird“. Zu diesen „Dingen“ gehören die Nachkriegserrungenschaften wie das Grundgesetz und alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland mit seinem Grundgesetz und folglich allen Gesetzen, die wohl jeweils „ein mieses Stück Scheiße“ darstellen, soll „verrecken“, während Parolen wie „Juden bzw. Israel vergasen“ und die Verbrennung der Flagge Israels als freie Meinungsäußerung gelten und das §104 des Strafgesetzbuches in der Fassung vor dem 24.06.2020: „Wer eine (…) öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates (…) entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (…)“ keine Anwendung fand.

Der Intendant des GEZ-finanzierten Sender WDR Buhrow (SPD) beendete die Zusammenarbeit mit der rechtsradikalen Journalistin erst auf öffentlichen Druck.

 

Die Unterzeichner der Petition verweisen auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

- Art. 2,1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt,

- Art. 5,1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…). Eine Zensur findet nicht statt,

besonders auf Art. 3,1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

und

und fordern aufgrund der dargestellten Umstände vom Innenminister des Bundeslandes Baden-Württemberg Thomas Strobl die Einstellung des Verfahrens wegen der Verbrennung von zwei Ausgaben des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.  

 

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Entscheidungsträger*innen

  • Innenminister des Bundeslandes Baden-Württemberg Thomas Strobl