Hilfe! Stoppt die grauenvolle Wegnahme meines Kindes durch die Willkür des Jugendamts!

Hilfe! Stoppt die grauenvolle Wegnahme meines Kindes durch die Willkür des Jugendamts!

Startdatum
31. August 2019
Petition an
Bundesregierung und
296 Unterschriften:Nächstes Ziel: 500
Jetzt unterstützen

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Liudmila Kozhukhova

Deutsch / English / Español/ Pусский 

Hilfe! Stoppt die Einmischung und Zerstörung meiner Familie durch die Willkür des Jugendamts!

Weg mit dem § 1666 BGB / Der Paragraph der Rechtslosigkeit der Eltern und Kinder!

Stoppt die Vertreibung meiner Familie!

 

Kurzfassung

Ich musste schmerzlich erfahren, dass das Jugendamt Mannheim es wegen einer banalen Alltagsproblematik, nämlich die vorübergehende Handyabnahme,  zum Anlass nahm mit Hilfe des Familiengerichts Mannheim mir meine Tochter wegzunehmen und in einem Heim unterzubringen mit fatalen Auswirkungen auf meine Tochter.

Die vorübergehende Handyabnahme musste ich als Erziehungsmaßnahme einsetzen um meine versetzungsgefährdete Tochter, Schülerin eines Gymnasium in Mannheim, die 5 bis 8 Stunden täglich ihr Smartphone nutzte und Seiten aufrief, die nicht altersgemäß waren., zu schützen.

Meine Tochter wandte sich daraufhin aus Trotz  an das Jugendamt Mannheim.

Anstatt ein klärendes Gespräch oder dergleichen anzubieten, wurde meine Tochter systematisch gegen mich aufgehetzt. Im Beisein meiner Tochter fuhren  mich die Mitarbeiterinnen des Jugendamts Mannheim zu meinem Entsetzen mit Verspottung und in einem unangemessenen Ton immer wieder an, was ich mir dabei denke mit solchen Mitteln (Handyabnahme) auf meine Tochter einzuwirken.

Das Jugendamt Mannheim mischte sich ein, bezeichnete die vorläufige Handyabnahme als übermäßige Kontrolle und nahm mir meine Tochter weg.

Der Monitor-Beitrag verdeutlicht den Vorwurf an die Jugendämter mit Kindern Kasse zu machen.

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-mit-kindern-kasse-machen-wie-heimkinder-ins-ausland-verbracht-werden-100.html

Ich musste alle Möglichkeiten einsetzen,  um diese grauenvolle Wegnahme meiner Tochter  rückgängig zu machen. Ich habe zwar durch einen unvorstellbar schmerzliche Anstrengungen meine Tochter wieder zurückgeholt, aber meine Familie wurde durch das Jugendamt Mannheim zerstört, da das Jugendamt Mannheim es nachweislich nicht aufgab und aufgibt, meine Tochter gegen mich aufzuhetzen und meine Familie zu zerbrechen.

Ich bitte Sie um Hilfe und Unterstützung, damit sich solche grauenvollen Kindeswegnahmen mit den Folgen der Familienzerstörung nicht wiederholen.

Details in der Langfassung

 

Langfassung

Ich berichtete Ihnen als Mutter eines seinerzeit 13-jährigen  Mädchens, Schülerin eines Gymnasiums in Mannheim, in meiner Petition von April 2018 [8] über die  Ereignisse im Jugendamt Mannheim, nämlich über die willkürliche Wegnahme meines Kindes am 15.02.18 für die Dauer von 6 Monaten wegen einer banalen Alltagsproblematik, nämlich vorübergehende Handyabnahme, die mit dem Beschluss des Oberlandgerichts Karlsruhe vom 21.08.18 - AZ.: 16 UF 79/18 - für unrechtmäßig erklärt und aufgehoben wurde, die im Ergebnis  vom Jugendamt Mannheim nicht respektiert und nicht umgesetzt wurde.

Ich hatte feststellen müssen, dass meine versetzungsgefährdete Tochter 5 bis 8 Stunden täglich ihr Smartphone nutzte und Seiten aufrief, die nicht altersgemäß waren. Folglich musste ich ihr vorübergehend das Smartphone abnehmen, sodass sich ihr Augenmerk auf die Schule konzentrierte und um sie zu schützen. Meine Tochter wandte sich daraufhin aus Trotz  an das Jugendamt Mannheim.

Im Beisein meiner Tochter fuhren  mich die Mitarbeiterinnen des Jugendamts Mannheim zu meinem Entsetzen mit Verspottung und in einem unangemessenen Ton immer wieder an, was ich mir dabei denke mit solchen Mitteln (Handyabnahme) auf meine Tochter einzuwirken.

Das Jugendamt Mannheim mischte sich ein und dabei erlaubten sich die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes ohne jegliche diesbezügliche berufliche Kompetenz nach kurzen Begegnungen mir psychische Auffälligkeiten zu unterstellen um im Ergebnis die grauenvolle Tat der Kindeswegnahme zu rechtfertigen.

 „Die Inobhutnahmen durch deutsche Jugendämter steigen seit Jahren unaufhaltsam. Der Anteil der Herausnahmen wegen akuter Gefährdung liegt seit Jahren bei nur etwa 16%. Das bedeutet aber, dass 84% willkürliche Herausnahmen sind.“ [9]

„Selbst Lehrern und Professoren sind inzwischen schon die Kinder weggenommen worden. Diese Leute haben Erziehungswissenschaften bzw. Psychologie studiert und damit ihre Lehr- und Erziehungsfähigkeit in staatlichen Prüfungen nachgewie­sen. Aber das reicht für Jugendämter und Familiengerichte in Deutschland längst nicht aus, um das eigene Kind behalten zu dürfen.“[3]

Heute wende ich mich erneut an Sie um die abgelaufenen, menschenverachtenden Ereignisse bis heute und die Hintergründe der grauenvollen Tat, in der es um die gewaltsame Trennung zwischen meiner Tochter und mir als  stärksten vorstellbaren Eingriff in das Leben geht, mit zerstörerischen Folgen für meine Familie, die an den Rand des Abgrunds getrieben wurde, zu beschreiben und bitte Sie sich dafür einzusetzen der Vertreibung meiner Familie durch die Bundesrepublik Deutschland ein Ende zu setzen.

1. Das Jugendamt boykottierte den Umgang zwischen meiner Tochter und mir während der Dauer der 6-monatigen gewaltsamen Unterbringung im Heim gegen meinen Willen. Ich kann nicht in Worte fassen wie es mir dabei ging.

Das Jugendamt Mannheim um das Oberlandesgericht Karlsruhe in die Irre zu führen, kam erst 6 Monate nach der illegalen Inobhutnahme auf die Idee Kind und Mutter sollten sich auch mal sehen dürfen und räumte in der mündlichen Verhandlung am26.07.18 ein, hier Zitat aus den Gerichtsakten:

„Ich gehe insoweit ohnehin davon aus, dass das Jugendamt hinsichtlich der Frage der Anbahnung eines Umgangs und …des Kontaktes zwischen Mutter und Kind tätig wer­den muss und daran arbeiten wird, einen solchen Umgang zu ermöglichen….“
Alle meine Bemühungen  um einen Kontakt, einen Umgang mit meiner Tochter herzustellen, verliefen durch den Widerstand des Jugendamtes und des Heims im Sand. Das Jugendamt verwies auf das Heim, das Heim verwies auf das Jugendamt, und die Schriftsätze hinsichtlich der Umgangsregelung blieben unbeantwortet.

2. In dieser Zeit ist meine Tochter im Heim verwahrlost, einerseits kam sie zum ersten Mal in Kontakt mit Rauchen und Alkohol – sie war dort zu ersten Mal in ihrem Leben „besoffen“ – andererseits durch die im Heim eingeräumte grenzenlose Freiheit und Verwahrlosung nutzt sie ihr Handy unbegrenzt und vernachlässigt die Schule, in dem sie unter anderem zum ersten Mal die Schule schwänzte.

Zitate aus dem Whatsappverlauf über die Zustände im Heim:

„Ja 2 Mädchen wollen abhauen und ich sollte die Betreuerin ablenken“
 „Ein Mädchen hier in der WG versteckt ihren besoffenen Kumpel hier“

„Wie alt war der“    „22“

„Wir haben eine die ist erst 16 hat n 28 jährigen Freund“   „ja die haut immer ab nachts“

„ich schreib n Lied“     „Im besoffenen Zustand“

Aus dem im Mai 2018 von mir in Auftrag gegebenen familienpsychologischem Gutachten der Dipl.-Psych. Vanessa Weihe vom 31.05.2018:

 „In der Fremdunterbringungseinrichtung haben sich die schulischen Leistungen von ...[Kind] verschlechtert, seitdem sie die für sie geeignete Nachhilfe nicht mehr erhält. ...  Aus Chat-Nachrichten..., geht hervor, dass am 05.04.2018 ...[Kind] als derzeit 13-Jährige in der Fremdunterbringungseinrichtung bis um 5:30 Uhr morgens wach war. Ein geregelter Alltag sieht anders aus.“

3. Wegen der gewaltsamen Trennung meiner Tochter von mir und Unterbringung im Heim bekamen meine Tochter und ich am  22.02.18, d.h. 8 Tage nach der Inobhutnahme, vom Jugendamt Mannheim ein Aufforderungsschreiben wegen Kosten der Inobhutnahme und zwar täglich 146,27 €, das heißt jährlich 53388,55 €, Zitat: „Ihr Kind und Sie haben gem. §§ 91 ff. SGB VIII einen Kostenbeitrag aus Ihrem Einkommen zu leisten.“ D.h. vom Zeitpunkt der illegalen Wegnahme bis zum 18 Lebensjahr (Insgesamt 1552 Tage mit einem aktuellen Tagessatz vom 146,27 ergibt sich eine Summe in Höhe von  227011,04 €) wird ca. ein Viertel Million € auf das Konto eines Privatunternehmens namens Heim Arbeiterwohlfahrt fließen.

„Die Wahrheit ist: Der Staat zahlt nichts. Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet für ihre Kinder aufzukommen. Sind die Eltern Geringverdiener, so dass sie nicht zur Zahlung herangezogen werden können, schaut der „Staat“ nach Vermögenswerten – bei den Eltern - aber auch bei den Großeltern. Hat der Jugendliche und/oder seine Eltern einen Erbanspruch, wird dieser beschlagnahmt. Können weder die Eltern zur Kasse gebeten, noch irgendwelche Vermögenswerte herangezogen werden, gehen die Schulden an den betreffenden Jugendlichen über. Wenn er später genügend verdient, serviert der „Staat“ ihm die Rechnung. Wenn ein Vierzehnjähriger oder eine Vierzehnjährige in Obhut genommen wird, summieren sich die Kosten bis zum 18. Lebensjahr auf rund 200.000,- €. Der/die Betreffende startet ins Erwerbsleben mit 200.000,-€ Schulden. Das ist kein guter Start.

Der Marktwert eines Babys (Kleinkind) beträgt bis zu einer Million. Der eines 12 Jährigen nur noch eine viertel Million. (Dies Zahlen basieren allein auf den Unterbringungskosten für Heime und Pflegefamilien.) Warum duldet unsere Regierung, dass unsere Kinder zur Ware degradiert werden,,,,?[10]

Diese Zahlen sprechen für sich. Wenn man bedenkt, dass die Erziehungs- und Jugendhilfe Branche jährlich über vier Milliarden (4.000.000.000.-) Euro Umsatz macht, ist jedem Normaldenkenden klar, dass wir es mit einem gewinnträchtigen Wirtschaftszweig zu tun haben. Allein für die, zur Legalisierung der Herausnahmen durch das Gericht erforderlichen Gefälligkeits-Gutachten werden rund eine Milliarde Steuergelder verplempert. Wenn, laut Expertenmeinung, der größte Teil der Gutachten unzureichend für eine gerichtliche Entscheidung ist, muss man wohl von Gefälligkeitsgutachten sprechen.

So beeindruckend diese Zahlen auch sein mögen, sie geben das Leid der betroffenen Eltern nicht wieder. Vor allem aber zeigen sie uns nicht das Leid und Elend der Kinder, die in Heimen oder Pflegefamilien aufwachsen müssen, ohne Liebe, ohne Respekt und Achtung – zur Ware, zum Tier degradiert.“degradiert.“[11]

4. Das Familiengericht Mannheim legitimierte und legalisierte nicht nur die illegale Inobhutnahme, sondern schreckte auch nicht davor zurück das Verfahren zum Nachteil von meiner Tochter und mir und zum Vorteil des Jugendamtes/Heim in die Länge  zu ziehen – vom Antrag des Jugendamtes beim Gericht wegen der Entziehung des Sorgerechts bis  zum Eintreffen der Verfahrensakte beim OLG Karlsruhe ca. am 26.6.2018 vergingen ca. vier Monate in einem Eilverfahren -, Verfahren, das laut Gesetz innerhalb von 30 Tagen durchzuführen ist,[12] um sich ein Faktum für den Verbleib meiner Tochter im Heim zu verschaffen, sodass meine Tochter nachweislich durch unvorstellbar viele Gespräche gegen mich aufgehetzt wurde um bei den Verhandlungen gegen ihre eigenen Interessen auszusagen. 

Hier die Erklärungsversuche der Präsidentin des Amts- und Familiengerichts Mannheim vom 22.05.18:

„Die Verzögerungen ,  die  während  des  Verfahrens   eintraten ,  …ist  auf  überobligatorische  krankheits-  und fortbildungsbedingte  Vertretungen  im Geschäftsstellenbereich , die personell  nicht zu kompensieren  waren , zurückzuführen .“  

Nach der mündlichen Verhandlung rückte das Gericht den Vermerk sowie den Beschluss trotz mehrmaliger Verfahrensrüge und Beschwerde nicht heraus. Als der Vermerk und der Beschluss endlich da waren, leitete das Gericht die Beschwerde nicht an das OLG weiter, sondern an ein Institut in Darmstadt.  Das Institut in Darmstadt antwortete auf die Nachfrage  wie folgt:

„...die von Ihnen angesprochene Akte aus dem Eilverfahren lag mir bislang nicht vor. ...“

Mit Empörung und Entsetzen musste ich während der mündlichen Verhandlung beim Oberlandesgericht Karlsruhe, der Gerichtsbarkeit, die den Freiburger Missbrauchsfall zu verantworten hat, feststellen, das vom Gericht  versucht wurde mich in die Enge zu treiben um mich dazu zu bringen die Beschwerde unter Aufgabe und Opferung meiner Tochter zu Gunsten und im Interesse des Städtischen Jugendamtes zurückzunehmen, das mir im Gegenzug „zugestand“ meine Tochter, die ich 13 Jahre lang mit Liebe aufgezogen habe, sonntags ein paar Stunden sehen zu dürfen.

Ich stimmte diesem ungeheuerlichen Versuch, der den Untergang meiner Tochter bedeutete, nicht zu. Es klingt befremdlich, wenn man die Sprüche der Jugendamtmitarbeiter hört wie z.B.: „Dafür sind wir nicht zuständig, sondern das Gericht.“, „Das Gericht hat so entschieden, da können wir nichts machen“.
Bis zum Jahre 1990 hat die Gewaltenteilung auch relativ gut funktioniert, seither bröckelt sie immer mehr.  Die 3. Gewalt, die „unabhängigen“ Gerichte, spricht Recht?

„Mit der Änderung des § 1666 im Jahre 2008[13] wurden Eltern und Kinder rechtslos gestellt. Dieses Gesetz ermächtigt das Jugendamt ohne jeglichen Beweis Kinder aus ihren Familien zu reißen und in Heime oder Pflegefamilien zu verfrachten.“[6]

„Der rechtsstaatliche Grundsatz der Unabhängigkeit von Richtern wird aufgegeben, wenn das Jugendamt Antragsteller, also de facto Verfahrenspartei ist, und sich gleichzeitig widerspruchsfrei mit dem Richter abstimmt. Genauso könnte künftig ein Kläger gleichzeitig als objektiver Zeuge und fachkundiger Gutachter in eigener Sache bestellt werden, um gemeinsam mit dem Richter dann widerspruchsfrei sein Klagebegehren – egal ob berechtigt oder nicht – gegenüber dem Beklagten durchzusetzen. […] Bürger werden gegenüber einer Behörde vollkommen wehrlos gestellt und das Gericht zum Erfüllungsgehilfen dieses Amtes gemacht. “ [14]

„Das Argument der „Unabhängigen Gerichtsbarkeit“ greift in Zusammenhang mit dem Jugendamt nicht. Das Fam. Gericht ist ein Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit. D. h. es gibt zwei streitende Parteien. In diesem Fall ist das Jugendamt lediglich eine der Parteien. Das Jugendamt kann jederzeit eine Eingabe machen, um falsche Angaben zu korrigieren. Eine Überprüfung der Tätigkeit eines Amtes durch eine übergeordnete Stelle, kann niemals als Eingreifen in die Unabhängige Gerichtsbarkeit gewertet werden; besonders nicht, wenn wie in vielen Fällen die Möglichkeit besteht, dass durch Unzulänglichkeiten einer unteren Behörde Rechtsnachteile entstanden sind.“[15]

5. Das Jugendamt und die weiteren Beteiligten hielten sich nicht an die Vorgabe des verbindlichen Beschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe, nämlich meine Tochter und mich in Ruhe zu lassen. Es zeigte keinerlei Bereitschaft den Beschluss des OLG zu akzeptieren und umzusetzen, stattdessen mobilisierte  das Jugendamt nachweislich alle seine Möglichkeiten um mir meine Tochter wieder wegzunehmen.

Um mein Kind endgültig von mir, der Mutter zu trennen, und wieder im Heim unterzubringen, wurde  auf den Kindeswillen gesetzt. Um diesen Kindeswillen herzustellen, zu pflegen, zu formen, hat das Jugendamt nach seinen Angaben  mit meinem Kind unter Umgehung meines mütterlichen Sorgerechts als allein Sorgeberechtigte sehr häufige Gespräche geführt, um einen Willen weg von der Mutter dauerhaft in meinem Kind einzupflanzen.
Unmittelbar nach dem Beschluss schon am 30.08.2018, d.h. wenige Tage nach dem Beschluss, bestellte das Jugendamt meine minderjährige Tochter heimlich unter Umgehung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe und meines Sorgerechts als allein sorgeberechtigte Mutter in sein Büro ein, ohne mich als Mutter in Kenntnis zu setzen.

Nachdem das Kind die Aufforderungen des Jugendamtes ignorierte und sich nicht meldete, belästigte das Jugendamt mein Kind, indem es sie nachweislich auf ihr Mobiltelefon am 28.11.18 anrief. Meine minderjährige Tochter war an diesem Tag krank und in dem Moment des Telefonats als ich mich um mein krankes Kind kümmerte, musste ich erfahren, dass das Jugendamt, nun mit der Einladung zu einer Tasse heiße Schokolade versuchte meine minderjährige Tochter anzulocken, um im Ergebnis Einfluss auf mein Kind auszuüben, es zu bearbeiten und mir, der Mutter erneut wegzunehmen, bzw. eine erneute Kindeswegnahme in Gang zu setzen.

Zuletzt beauftragte das Jugendamt nachweislich eine Betreuerin des Heims, in dem meine Tochter während der 6-monatigen unrechtmäßigen Kindeswegnahme wegen Handyabnahme untergebracht war, heimlich im Frühjahr 2019  im Ausland, nämlich in Russland,  ihren Einfluss zu nutzen und Kontakt mit meinem Kind aufzunehmen und zu pflegen und das Kind gegen mich, die Mutter, aufzuhetzen und aufzustacheln, aus dem Konzept zu bringen. Sie inszenierte eine nicht reale Gefahrensituation, in der sie die Minderjährige, Staatsbürgerin der Russischen Föderation anwies, zur Deutschen Botschaft zu rennen und die nachweislich im Auftrag des Jugendamtes agierende Betreuerin des Heims versicherte, dass die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises von der Bundesrepublik Deutschland aus organisiert werde.

6. Wie verhält sich der Staat hinsichtlich der illegalen Kindeswegnahme und Zerstörung meiner Familie in Bezug auf Entschädigung, Schadensersatz, Schmerzensgeld? Am 01.11.19 wird der neue Bürgermeister für Kinder, Jugend usw. der Stadt Mannheim, der an diesem Tag sein Amt antritt,  mit der Aufforderung auf Entschädigung und Schadenersatz konfrontiert werden. Ich werde über das Ergebnis berichten.

 

[1] Hilfe! Das Jugendamt Mannheim hat mir meine Tochter weggenommen.
https://www.change.org/p/hilfe-das-jugendamt-mannheim-hat-mir-meine-tochter-weggenommen-grund-wegen-vorr%C3%BCbergehender-einschr%C3%A4nkung
[2] https://kindersindmenschen.com/aufkl%C3%A4rung/esseys/terror%20ohne%20bomben.html
[3] M.-J. Leonard, Eine Streitschrift gegen die Masseninobhutnahmen durch Jugendämter in Deutschland, S. 87 ;Universitäten und andere Lehranstalten überprüfen bei den Einstellungsvoraussetzungen die pädagogische Eignung des Bewerbers. Siehe Berufsbild des Pädagogen.
[4] https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-mit-kindern-kasse-machen-wie-heimkinder-ins-ausland-verbracht-werden-100.html
[5] https://kindersindmenschen.com/journale%2016/journal%2029.html
[6] Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Durch das im Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wurden die Vorschriften zum familiengerichtlichen Kindesschutzverfahren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) neu ausgestaltet.
[7] https://kindersindmenschen.com/aufkl%C3%A4rung/journal%2015.html
[8] Hilfe! Das Jugendamt Mannheim hat mir meine Tochter weggenommen.
https://www.change.org/p/hilfe-das-jugendamt-mannheim-hat-mir-meine-tochter-weggenommen-grund-wegen-vorr%C3%BCbergehender-einschr%C3%A4nkung
[9] https://kindersindmenschen.com/aufkl%C3%A4rung/esseys/terror%20ohne%20bomben.html

 
[10] https://kindersindmenschen.com/aufkl%C3%A4rung/journal%2013.html
[11] https://kindersindmenschen.com/aufkl%C3%A4rung/journal%2013.html
[12] § 50e FGG: Vorrang- und Beschleunigungsgebot

Aufgrund des Beschleunigungsgebots des neuen § 50e FGG ist das Familiengericht zukünftig verpflichtet, in Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe   des Kindes betreffen (praktisch also in fast allen Sorge- und Umgangskonflikten)   sowie in Verfahren  wegen  Gefährdung  des  Kindeswohls  innerhalb  eines  Monats  einen  frühen  Anhörungstermin anzuberaumen.

 
[13] Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Durch das im Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wurden die Vorschriften zum familiengerichtlichen Kindesschutzverfahren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) neu ausgestaltet.
[6] https://kindersindmenschen.com/aufkl%C3%A4rung/journal%2015.html


[14] http://de.dfuiz.net [10.11.2013]; vergl. http://www.sozialwirtschaftsbibliothek.de/literatur/pdf_233_5255.pdf
[15] https://kindersindmenschen.com/aufkl%C3%A4rung/journal%2015.html

 

 

Jetzt unterstützen
296 Unterschriften:Nächstes Ziel: 500
Jetzt unterstützen
Teilen Sie diese Petition persönlich oder fügen Sie den QR-Code in Ihre eigenen Materialien ein.QR-Code herunterladen

Entscheidungsträger*innen