Kompensation für Corona-Haftbedingungen - Rückkehr zum Normalbetrieb in Haftanstalten

Kompensation für Corona-Haftbedingungen - Rückkehr zum Normalbetrieb in Haftanstalten

Startdatum
22. März 2023
10.093 Unterschriften:Nächstes Ziel: 15.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Michael Ballweg

Seit dem 12.03.2020 befinden sich die Justizvollzugsanstalten in Deutschland im „Corona-Modus“, der mit erheblichen Einschränkungen für unschuldige Untersuchungsgefangene und verurteilte Strafgefangene einhergeht. Im Folgenden wird die Situation in der JVA Stuttgart dargestellt. Eine Rückkehr zum Normalbetrieb mit allen Möglichkeiten wie „vor Corona“ ist bis heute nicht erfolgt und auch nicht absehbar.

Wir fordern deshalb mit dieser Petition:

  1. Eine Rückkehr zum Normalbetrieb und die Wiederherstellung aller sozialen Möglichkeiten wie „vor Corona“ (mindestens).
  2. Einen Ausgleich für die erschwerten Haftbedingungen auf Grund der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen.

Was Viele nicht wissen:

Obwohl die Insassen bei einer Untersuchungshaft unschuldig, nicht angeklagt oder verurteilt sind, gelten in der Untersuchungshaft generell strengere Bedingungen als bei verurteilten Insassen in Strafhaft. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Möglichkeiten, soziale Bindungen zur Familie durch Telefonate und Besuche aufrechtzuerhalten.

Mit den Corona-Maßnahmen wurden seit dem 12.03.2020 alle Angebote für soziale Kontakte eingestellt und die Gefangenen befinden sich schnell ununterbrochen im Haftraum:

  • Montag bis Freitag:  täglich 21,5 Stunden
  • Samstag und Sonntag: täglich 23,0 Stunden

Von Montag bis Sonntag besteht täglich die Möglichkeit für einen Hofgang von einer Stunde. An Wochentagen Montag bis Freitag gibt es zusätzlich 1,5 Stunden „Freizeit“, die für Duschen, Putzen, Kochen, Telefonate mit Rechtsanwälten und für den Austausch mit anderen Gefangenen genutzt werden können. Erst seit dem 25.07.2022 besteht zusätzlich die Möglichkeit für eine Stunde Sport pro Woche sowie für den Besuch eines christlichen Gottesdienstes von 30 Minuten. Familienbesuche waren bis 24.07.2022 nur online per Skype möglich. Anwaltsbesuche mussten hinter einer Trennscheibe stattfinden. Für Ungeimpfte gelten die Einschränkungen bis heute.

Am 09.06.2021 fand eine große Impfaktion in der JVA Stuttgart Stammheim statt. Es wurde den Geimpften versprochen, dass sie wieder persönliche Besuche, Sportangebote und Spielegruppen nutzen könnten und dass sich die Einschlusszeiten verringern würden. Viele Insassen haben sich impfen lassen, die sich sonst niemals dafür entschieden hätten. Von den versprochenen Freiheiten wurde keine einzige umgesetzt. 

Innerhalb der Quarantäne (Neu-Insassen und Häftlinge mit positivem Test) waren für 2 bis 6 Wochen unmenschliche Einschlusszeiten von 24 Stunden möglich.

Forderung 1: Rückkehr zum Normalbetrieb mit allen Möglichkeiten und Angeboten wie „vor Corona“ (mindestens).

Spätestens zum 01.07.2023 erfolgt die Wiederherstellung des Normalbetriebes mit allen sozialen Möglichkeiten (mindestens), ua: 

  • Sportgruppen (z. B. Tischtennis, Volleyball, Fußball)
  • Spielegruppen (z. B. Schach, Backgammon, Dart, Tischfußball)
  • Lern- und Sprachgruppen
  • Schule
  • wöchentliche Gesprächsstunden
  • Musikgruppen
  • kirchliche Angebote für Religionsangehörige verschiedener Religionen
  • Sonderbesuche für Familien
  • Umschluss zu anderen Häftlingen (2 x 2 Stunden pro Tag)
  • persönliche Familienbesuche ohne jegliche Kontaktbeschränkung       

Forderung 2: Entschädigung für die erschwerten Haftbedingungen auf Grund der Corona-Maßnahmen

Bis heute sind unschuldige, nicht verurteilte Menschen bis zu 23 Stunden pro Tag im Haftraum eingesperrt. Auch für Menschen in Strafhaft gelten erschwerte Bedingungen, wobei die Einschlusszeiten durch die Pflicht zur Arbeit kürzer sind.

Bisher wurde die Berücksichtigung der erschwerten Haftbedingungen im Rahmen der Einschränkungen der Rechte durch die Corona-Verordnungen durch den Gesetzgeber versäumt. Andere europäische Länder berücksichtigten eine Untersuchungshaft während der Pandemie durch eine Faktor-Anrechnung, d.h. bei Einem Faktor von 1:2 zählt ein (1) Tag in Untersuchungshaft als zwei (2) Tage verbüßte Strafhaft oder bei Unschuld zu entschädigende Haft.

Wir fordern folgende Kompensationen:

  • Untersuchungshaft 12.03.2020 bis 24.07.2022: Faktor 3,0
  • Untersuchungshaft 25.07.2022 bis Rückkehr zum Normalbetrieb: Faktor 2,5
  • Strafhaft 12.03.2020 bis Rückkehr zum Normalbetrieb: Faktor 2.0
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