Familie Bekirov ist ein Beispiel gelungener Integration - vorläufige Aufenthaltserlaubnis

Familie Bekirov ist ein Beispiel gelungener Integration - vorläufige Aufenthaltserlaubnis

Startdatum
14. September 2021
Petition an
Ausländerbehörde Schwerin und an 3 mehr
Erfolg
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Kristin Frosch

Petition – Familie Bekirov ist ein Beispiel gelungener Integration. Das nicht anzuerkennen wäre ein beispielhaftes Versagen deutscher Verwaltung.

Die Familie Bekirov floh 2017 nach Deutschland, nachdem sie politische Schwierigkeiten als Angehörige der Minderheit als Krimtataren nach der Annexion Rußlands 2014 bekommen haben. Ihr Asylbegehren wurde rechtskräftig abgelehnt, nun sollen sie wieder mit Zwang ausreisen. Die Familie mit zwei Kindern (Sohn 10 Jahre, Tochter 4 Jahre) sieht sich dazu aber nicht imstande. Denn nach Rußland oder auf die annektierte Krim zurückzugehen, bedeutet für sie erhebliche Diskriminierungen und Beschneidung ihrer bürgerlichen Rechte bis hin zu offener Verfolgung. Aber auch in der Ukraine gelten sie als Ausländer und hätten große Schwierigkeiten im Zugang zu einer Mietwohnung und einer Arbeitsstelle. Sprachlich dürfen sie sich nicht in ihrer Muttersprache russisch äußern ohne Gefahr zu laufen, offen diskriminiert und isoliert zu werden. Eine abermalige Entwurzelung mit all ihren psychischen, gesundheitlichen und sozialen Folgen droht ihnen.

Dabei haben sie eine enorme Integrationsleistung hier in Deutschland erbracht, die bisher durch die Behörden in keiner Weise anerkannt wurde. Stattdessen droht die Ausländerbehörde Schwerin der Familie die Abschiebung an, sollten sie nicht freiwillig ausreisen. Die Familie sitzt deshalb in einer von ihnen nicht verursachten Zwangslage, die durch die Wahrnehmung des Entscheidungsspielraumes, den das Aufenthaltsgesetz im § 25 (5) aus humanitären Gründen den Behörden einräumt, leicht aufgehoben werden kann. Bisher weigert sich die Behörde aber, dieser Familie eine entsprechende vorläufige Aufenthaltserlaubnis zu geben,

obwohl

  • die Familie ohne Sprachkurs fließend die deutsche Sprache bis zum Niveau von B2, unter widrigen Umständen selbständig sich beigebracht hat.
  • beide Elternteile seit 2018 unabhängig von der Sozialhilfe sind und ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können.
  • beide Elternteile in Berufen ausgebildet sind, in deren Arbeitsfeldern dringend Fachkräfte gesucht werden.
  • beide Elternteile direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland sich ehrenamtlich und unentgeltlich in Projekten der Flüchtlingshilfe während ihres Aufenthaltes in der Flüchtlingsunterkunft engagiert hatten (als Sprachmittler, als Reinigungskraft in der Unterkunft, als Mitarbeiter einer Fahrradwerkstatt).
  • Frau Bekirova als Sozialarbeiterin und Psychologin einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei der Caritas bekommen hat.
  • Herr Bekirov als von der Ingenieurskammer Mecklenburg-Vorpommern anerkannter Ingenieur für Wasserbau (Hochschulabschluss als Bachelor) zur Zeit unterqualifiziert als Sanitärmonteur arbeitet, um die Familie wirtschaftlich unabhängig zu halten. Sein Arbeitgeber will ihm, wenn entsprechende Aufenthaltstitel vorliegen, eine unbefristete Arbeitsstelle anbieten.
  • der Sohn, mit seinen 10 1/2 Jahren erfolgreich die 5. Klasse auf dem Sportgymnasium Schwerin absolviert und dort sehr beliebt ist.
  • die Tochter regelmäßig den Kindergarten Entdeckerland in Schwerin besucht und dort sehr beliebt ist.
  • Vater und Sohn in Sportvereinen sich ausgiebigst in ihrer Freizeit engagieren und erfolgreiche Ringer sind. (Mehrfache Erst- und Zweitplatzierungen in Wettkämpfen)
  • die Familie seit 2018 in einer festen Mietwohnung in der Weststadt von Schwerin lebt und gute nachbarschaftliche Hausgemeinschaft mit der Umgebung pflegt (handwerkliche Hilfen, Ratgeberin in Kindererziehung, Beteiligung an sozialen Aktivitäten innerhalb der Hausgemeinschaft).
  • viele Freunde und Bekannte in ihrer Umgebung sich für diese Familie einsetzen, dass sie in Deutschland bleiben können. Sie empfinden es als einen großen Verlust, wenn die Familie wieder ausreisen müsste.
  • der Familie eine erneute Entwurzelung mit allen psychologischen, gesundheitlichen und sozialen Folgen und erneut Heimatlosigkeit droht.
  • der Familie sowohl auf der Krim wie in der Ukraine Diskriminierung, soziale Ausgrenzung oder gar Verfolgung droht.

Eine Zukunft sichernde Perspektive würde zum Wohle der Familie und des Landes Mecklenburg-Vorpommern, ein Gewinn für Bekannte, Freunde und der gesamten sozialen Umgebung der Familie sein. Schließlich stellt diese Familie eine Bereicherung für unsere weltoffene Gesellschaft dar.

Wir fordern deshalb die Behörden auf, dieser gut integrierten Familie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis nach § 19 d bzw. § 25 (5) Aufenthaltsgesetz zu geben.

Wir brauchen Ihre/Eure Unterstützung! Vielen Dank!

Erfolg

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Entscheidungsträger*innen

  • Ausländerbehörde Schwerin
  • Oberbürgermeister Rico Badenschier
  • Landesamt für innere Verwaltung Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten MV
  • Minister für Inneres und Europ MV Torsten Renz