Ein Leben ohne Dackel ist möglich, aber sinnlos. Zuchtverbote sind kein Tierschutz.

Ein Leben ohne Dackel ist möglich, aber sinnlos. Zuchtverbote sind kein Tierschutz.

Startdatum
20. März 2024
4.230 Unterschriften:Nächstes Ziel: 5.000
167 Personen haben diese Woche unterzeichnet

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Stefanie Mahlberg

Offener Brief 


an den Bundesminister, Cem Özdemir
die Parlamentarische Staatssekretärin, Dr. Ophelia Nick
die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung,  Ariane Désirée Kari

Bitte um Überarbeitung des Referentenentwurfs zur Änderung des Tierschutzgesetztes 


Sehr geehrter Herr Özdemir, sehr geehrte Frau  Dr. Nick, sehr geehrte Frau Kari,

es waren drei Worte, die bei uns Tierfreunde im August 2002 große Hoffnungen weckten: "und die Tiere". 
Rund 20 Jahre später fehlen nicht nur die erhofften Erhöhungen gesetzlicher, dem Tierwohl dienender Standards - vielmehr markiert die Verlängerung der Duldung der   tierquälerischen, gesetzeswidrigen Kastenstandhaltung im Bundesrat 2020 einen traurigen Höhepunkt des Scheiterns bei der Umsetzung des Staatsziels Tierschutz.
Im Folgejahr trat eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft, die bei Hundefreunden besonders im Hinblick auf die nach wie vor unverändert unter den Nägeln brennenden Tierschutzthemen Unverständnis hervorrief und darüber hinaus durch die willkürliche Umsetzung durch die verschiedenen Veterinärämter massiv in die Kritik geraten ist. 
Ich züchte im kleinen Rahmen mit viel Herzblut Rauhaarteckel, organisiert im Deutschen Teckelklub unter dem Dach des VDH und verfasste als Reaktion auf die durch diese Verordnung entstandene Rechtsunsicherheit einen offenen Brief an Herrn Minister Özdemir, der von rund 26.000 Tierfreunden unterzeichnet wurde. 
Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes, die einen gesetzlichen Rahmen für eine deutliche Verbesserung des Tierwohls schaffen würde, wurde mit Spannung erwartet. Speziell im Hinblick auf Hundezucht und Hundehandel hatten sich Hundefreunde das Tierwohl verbessernde, rechtssichere, auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende gesetzliche Rahmenbedingungen gewünscht. 
Leider ist der aktuelle Referentenentwurf des BMEL dermaßen pauschal und unpräzise definiert, dass erhebliche Rechtsunsicherheit durch willkürliche Auslegungen der jeweils zuständigen Behörden besteht. Was beispielsweise unter "Anomalien des Skelettsystems" , „Fehlbildungen des Gebiss" oder "verringerter Lebenserwartung" genau zu verstehen ist, lässt erheblichen Spielraum für subjektive Auslegungen durch die jeweils zuständigen Behörden. 
Andere Aspekte des Referentenentwurfs stehen im direkten Widerspruch zum wissenschaftlichen Konsens.  Alle gesunden Anlageträger von (zum Stand der aktuellen Forschung bekannten) Defektgenen von der Zucht auszuschließen, würde eine massive Verkleinerung des Genpools einer Rasse bedeuten, mit daraus resultierender Zunahme von unbeabsichtigter Inzucht und allen damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Hunde. Durch entsprechende Zuchtlenkung die Verpaarung zweier Anlageträger wirksam zu vermeiden, ist das Mittel der Wahl, um die Zucht erkrankter Hunde (Merkmalsträger) vermeiden. 
Mir geht es wie unzähligen Menschen in Deutschland und auf der ganzen Welt:  Mein Herz schlägt für den Dackel, mit dem nicht nur ich selbst, sondern schon meine Eltern aufgewachsen sind. Der Dackel, seine Zucht und Haltung sind unbestritten Teil unserer deutschen Kultur und Lebensart. Ohne Übertreibung könnte man  den Dackel als deutsches Wahrzeichen bezeichnen, weltweit bekannt und ein echter deutscher Sympathieträger im Ausland. 
Die Zucht von Dackeln reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück.  Nicht umsonst ist der Dackel seit Generationen so überaus beliebt als Familien- und Jagdhund, denn neben seinem wunderbaren Charakter ist es seine robuste Gesundheit - und wie aktuelle Studien zeigen, zudem eine überdurchschnittlich lange Lebenserwartung, die ihn auszeichnet.
Was ich nun in diesem Referentenentwurf lese, erfüllt mich daher - wie viele andere Dackelliebhaber auch - mit größter Sorge. 
Der Dackel ist unbestritten eine kurzläufige Rasse. Diese Kurzläufigkeit verursacht dem Dackel weder Leiden, noch Schmerzen, schränkt ihn nicht im Verhalten, im artgemäßen Kontakt oder der Fortpflanzungsfähigkeit ein. 
Jedoch - je nachdem, was ganz subjektiv in den jeweiligen Behörden als "normales Skelett" definiert wird, ist es zu befürchten, dass bei entsprechender Auslegung dieses Passus ein komplettes Zuchtverbot der Rasse Teckel drohen könnte. 
Würde etwa der Wolf als Referenz dafür dienen, was als "normales" Skelettsystem anzusehen ist? Ein Hund von der Größe und Statur eines Wolfs hätte statistisch betrachtet eine geringere Lebenserwartung als ein kleiner Hund, beispielsweise der Dackel. "Anomalien des Skelettsystems" führen zum Zuchtverbot. Jedoch würden dann (einmal überspitzt dargestellt) die einzigen Hunde mit normalem Skelettsystem aufgrund der "Verringerung der Lebenserwartung" als Qualzucht eingestuft werden. 

Ein pauschales Verbot, Hunde mit Qualzuchtmerkmalen  "zur Schau zu stellen" ist unter Tierschutzaspekten gleichfalls wenig zielführend.
Dieses „zur Schau" stellen betrifft - je nach individueller Auslegung durch die zuständigen Behörden -  gleichermaßen Rassehundeausstellungen, Zuchtschauen und Zuchtprüfungen,  jagdliche Prüfungen, aber auch verschiedenste Arbeits- oder Begleithundeprüfungen, Agilitywettbewerbe  etc., an denen sowohl Rassehunde teilnehmen, als auch Mischlingshunde oder Rassehunde aus dem Tierschutz (auch ein Mischlingshund aus dem Tierschutz kann "Qualzuchtmerkmale" aufweisen).
Rassehundeausstellungen und Zuchtschauen dienen der züchterischen Selektion, mit dem Ziel, dem Rassestandard entsprechende, gesunde, verhaltenssichere und sozialverträgliche Hunde zu züchten, gemäß der für alle angeschlossenen Zuchtvereine verbindlichen VDH-Zuchtordnung. Nur gesunde Hunde sind zu Ausstellungen und zur Zucht zugelassen.
Hunde erfüllen wichtige und unersetzbare Aufgaben für den Menschen - als Sozialpartner oder im "Job", wie zum Beispiel als Assistenzhund, Spürhund, Wachhund, Herdenschutz- oder Hütehund, Jagdhund, Trümmersuch- oder Lawinenschutzhund. Diese Aufgaben werden von spezialisierten Hunderassen übernommen; diese sind das Ergebnis geplanter und oftmals Jahrhunderte langer sorgfältiger Zucht. Sollte dieser Referentenentwurf umgesetzt werden, könnte das bedeuten, dass der Trümmersuchhund seine Prüfung beispielsweise aufgrund eines fehlenden M3 im gesunden Gebiss nicht ablegen darf oder gesunde, bewährte Hütehunderassen wegen ihrer  Merlezeichnung nicht mehr gezüchtet werden dürfen. In letzter Konsequenz dürfte auch der kupierte Hund aus dem Auslandstierschutz keine Begleithundeprüfung ablegen. 
Kein Lebewesen auf dieser Erde ist frei von Mutationen im Erbgut. Diese können sich als Vorteil für ein Lebewesen herausstellen oder auch eine Erkrankung hervorrufen. Meist ist es so, dass das gleiche veränderte Allel von beiden Eltern vererbt worden sein muss, damit dieses Merkmal im Phänotyp ausgeprägt wird. 
Hunde bilden da keine Ausnahme. Manche Mutationen werden durch gezielte Zucht in einer Rasse fixiert, beispielsweise bestimmte Fell oder Farbvarianten oder auch Charaktereigenschaften, die einen Hund für spezielle Aufgaben befähigen. Andere Mutationen verbreiten und festigen sich ungewollt in einer Hunderasse. 
Unbestritten gibt es rassespezifische genetische Dispositionen für bestimmte Erkrankungen. Den Vermehrer, der im Ausland seine Welpen in einem verdreckten Kellerverschlag produziert, über die Grenze schmuggelt und ungeimpft aus dem Kofferraum verkauft, den interessiert das nicht. Gerne wird er in Zukunft die Produktion von Dackeln (oder anderen Rassen) für den deutschen Markt übernehmen, sollte es in Deutschland zu einem Zuchtverbot kommen. 
Die Zuchtvereine unter dem Dach des VDH sind satzungsgemäß dazu verpflichtet, Erberkrankungen und Gendefekte durch geeignete Zuchtstrategien zu bekämpfen. Diese Bekämpfung erfolgt nach einem wissenschaftlich begleiteten  Phasenprogramm. Der Entwicklung geeigneter Zuchtstrategien voraus geht eine Phase der Datenerfassung und Auswertung.
Der vage gehaltene Merkmalskatalog im Referentenentwurf hat das Potenzial, durch die daraus resultierende Rechtsunsicherheit die seriöse,  organisierte Rassehundezucht in Deutschland massiv zu gefährden; Zuchtverbote von Rassen in Deutschland würden letztendlich zu einer Zunahme von Tierleid führen, wenn auch nicht primär auf deutschem Staatsgebiet. 
Bei aller berechtigten Kritik an der Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung 2022, hatte diese eine durchaus wünschenswerte öffentliche Debatte zum Thema Qualzucht in Gang gebracht. Innerhalb der Zuchtvereine und Zuchtverbände hat dies dazu geführt, die Priorität dieser Thematik zu erkennen und wenn erforderlich die Anstrengungen zu verstärken. Die Unterstützung tiermedizinischer Forschung, auf deren Grundlage  wissenschaftlich begleitete Zuchtstrategien und Zuchtprogramme ausgearbeitet werden, dient der Förderung von Gesundheit und der Bekämpfung erblicher Erkrankungen der Rassehunde in den Zuchtvereinen. 
Bevor Gesetze erlassen werden, die faktisch Zuchtverboten gleichkommen, was nicht zuletzt auch verfassungsmäßig geschützte Persönlichkeits- und Eigentumsrechte massiv verletzen würde, sollte vorab die Wirksamkeit und Umsetzung bereits bestehender und zukünftig geplanter Zuchtstrategien sorgsam geprüft werden.  
Das Staatsziel Tierschutz verdient es, endlich ernst genommen zu werden. Nur wenn das Tierschutzgesetz und die in ihm enthaltenen Merkmalskataloge auf der Basis systematisch erhobener und wissenschaftlich ausgewerteter Informationen beruhen, kann sichergestellt werden, dass diese Novelle des Tierschutzgesetztes die Lebensbedingungen der Tiere auch  wirklich schützt. Es wäre fatal, wenn die Novelle des Tierschutzgesetztes ungewollt zu einer Verschlechterung des Tierwohls beiträgt. 
Ich bitte Sie daher dringend, sich für eine Überarbeitung des Referentenentwurfs einzusetzen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen 
Stefanie Mahlberg 

 

 

 

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