Mobile Tiermedizin muss bezahlbar bleiben!

Mobile Tiermedizin muss bezahlbar bleiben!

Startdatum
26. September 2022
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Warum ist diese Petition wichtig?

Ab November tritt eine neue Gebührenordnung in Kraft. Für Tierhalter/-innen heißt das vor allem eins: vervielfachte Kosten für die tiermedizinische Versorgung ihrer Haustiere. So werden auch wir als mobile Tierärzte/-innen von felmo ab sofort gesetzlich dazu verpflichtet, eine Hausbesuchsgebühr von 41 € zu erheben. Die Aufnahme dieser Gebühr und neuer Anfahrtskosten in die GOT ist nicht akzeptabel. Die Leidtragenden sind nämlich die Haustiere.

Die im Bundesrat verabschiedete Neufassung der Gebührenverordnung für Tierärzte/-innen (GOT) tritt im November 2022 in Kraft. Damit ist eine große – und überfällige – Novellierung einer fast 20 Jahre alten Gebührenordnung erreicht, die dringend reformiert werden musste. Wir als mobile Tierärzte/-innen begrüßen diese Maßnahme sehr und freuen uns darüber, dass die veterinären Berufe dadurch wesentlich mehr gefördert werden.

Seit der letzten großen Überarbeitung der GOT im Jahre 1999 hat sich die Veterinärmedizin wesentlich weiterentwickelt. So sind u.a. moderne, kostenintensive Geräte in den Praxen angeschafft worden für zeitgemäße Untersuchungsmethoden wie Röntgen, Ultraschall und MRT. Die Mobilität der Tierärzte/-innen ist durch den Beruf des mobilen Tierarztes / der mobilen Tierärztin zusätzlich erweitert worden. Die Anpassung der Gebührensätze auf den heutigen Stand gestaltet unserer Meinung nach den Beruf der Tierärzte/-innen deutlich attraktiver, denn auch diese Branche sucht nach neuen Talenten.

Es ist sehr begrüßenswert, dass dank des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine umfassende Studie auf wissenschaftlicher Grundlage bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Auftrag gegeben wurde – mit dem Ergebnis, dass die einfachen Gebühren in den Tierarztpraxen nicht ausreichen. 

Die Mehrkosten für die Tierhalter/-innen können dabei allerdings nicht konkret beziffert werden. Zum Beispiel erhöht sich laut neuer GOT der 1-fache Satz für eine allgemeine Untersuchung mit Beratung beim Hund von 13,50 € auf 23,60 € und bei der Katze sogar von 9,00 € auf 23,60 €. Katzen und Hunde fallen in der neuen GOT nämlich in eine Kategorie. Diese Mehrkosten werden Tierhalter/-innen weitergereicht und die Befürchtung liegt nahe, dass letztlich am Tierwohl gespart wird. Da sich die Kosten für tierärztliche Behandlungen auch für Endverbraucher/-innen erhöhen werden und diese gerade überall im alltäglichen Leben mit steigenden Kosten konfrontiert werden, wollen wir nicht, dass am Ende aus finanziellen Gründen auf notwendige Behandlungen der Haustiere verzichtet werden und am Ende die Gesundheit der Tiere darunter leiden muss.

Für viele Tierhalter/-innen ist es eine Notwendigkeit, eine mobile tierärztliche Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Mobile Tierärzte/-innen gestalten nicht nur die Behandlung zuhause für Hund und Katze stressfreier – viele Tierbesitzer/-innen haben keine eigene Transportmöglichkeit für den Besuch einer Tierarztpraxis und nutzen darum den Service des Hausbesuches. Besonders bei älteren Tieren und Tierhalter/-innen ist der tierärztliche Hausbesuch eine willkommene Alternative und kann leicht in den Alltag integriert werden. Aber auch junge Tierliebhaber/-innen haben den mobilen Service in Zeiten überlaufender Praxen und Aufnahmestopps kennen und schätzen gelernt. Wir wollen darum diesen Service auch weiterhin ohne zusätzliche Kosten anbieten können. 

Unsere Petition richtet sich daher explizit gegen die Verpflichtung, Hausbesuchsgebühren und Anfahrtskosten gemäß der neuen Gebührenordnung für Tierärzte/-innen abzurechnen. Als mobile Tierärzte/-innen sehen wir die Anfahrtskosten als betriebliche Ausgabe, wie Miete oder Stromkosten, über die wir nicht verfügen, weshalb wir weiterhin die Freiheit besitzen wollen, solche Kosten den Tierhalter/-innen nicht in Rechnung zu stellen. Die Erhebung von Hausbesuchsgebühren basiert auf keinerlei Grundlage in der Studie. Wir fordern deshalb die Streichung der Hausbesuchsgebühren und Anfahrtskosten in der neuen GOT und die Anpassung der Gebührenordnung an die Bedürfnisse der mobilen Tierärztinnen und Tierärzte. 

 

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