An die KBV: Erlauben Sie weiterhin unbegrenzt die psychotherapeutische Videosprechstunde!

An die KBV: Erlauben Sie weiterhin unbegrenzt die psychotherapeutische Videosprechstunde!

Startdatum
27. März 2022
Petition an
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und an 8 mehr
52.266 Unterschriften:Nächstes Ziel: 75.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Kathrin Schallenberg

Vorweg, um Missverständnissen vorzubeugen: Ich möchte ausdrücklich nicht Präsenztherapie abschaffen. Diese finde ich gut und wichtig. Ich wünsche mir, dass wir Psychotherapeut:innen, in Absprache mit unseren Patient:innen und je nach individuellem Wunsch und fachlicher Sinnhaftigkeit, jedoch die Option haben, die psychotherapeutische Videosprechstunde unbegrenzt zu nutzen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie den Text weiter lesen, aus dem dies hoffentlich auch hervorgeht.

Aktueller Hinweis: Die Änderungen der Regelungen zur Videosprechstunde zum 01.07.2022 haben lediglich eine geringfügige Verbesserung mit sich gebracht. Das Anliegen dieser Petition und der Einsatz für die Videosprechstunde bleiben weiterhin wichtig. Wir führen unser Engagement für die Videosprechstunde fort - jede weitere Unterschrift hilft!

Die Corona-Pandemie hat das Auftreten psychischer Störungen und somit den Bedarf für Psychotherapie massiv verstärkt. In der aktuellen Versorgungslage warten Patient:innen regelhaft mehrere Monate auf einen ambulanten Psychotherapieplatz. Nicht wenige Psychotherapeut:innen führen mittlerweile schon gar keine Wartelisten mehr, da der Bedarf auch die Wartelistenkapazitäten weit übersteigt. 

Die Durchführung psychotherapeutischer Videosprechstunden ist seit 2019 möglich, wurde vor der Pandemie jedoch wenig genutzt. Zudem war die Nutzung auf 20% der Behandlungsstunden begrenzt.

Aufgrund der Pandemie hat die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV) im März 2020 "Sonderregelungen in der Corona-Pandemie" in Bezug auf die Durchführung psychotherapeutischer Videosprechstunden erlassen. In diesem Rahmen wurde die Begrenzungsregelung aufgehoben und es wurde möglich, psychotherapeutische Videosprechstunden unbegrenzt durchzuführen. 

Die KBV will, wie sie erst vor Kurzem mitteilte, die Videosprechstunde ab dem 01. April 2022 erneut auf 20% begrenzen (eventuell auf 30%, hierzu laufen nach Angabe der KBV Verhandlungen mit den Krankenkassen).
Zwei Rechenbeispiele, was dies in der Praxis für Auswirkungen hat:
Wenn ein:e Psychotherapeut:in 20 Patient:innen pro Woche hat, können bei einem Videosprechstunden-Maximum von
- 20% vier online gesehen werden, 16 müssen persönlich erscheinen. 
- 30% sechs online gesehen werden, zwölf müssen persönlich erscheinen. 

Meiner Ansicht nach führt dies vor dem Hintergrund der derzeitigen Höchstinzidenzen, aber auch unabhängig von der pandemischen Lage zu einer deutlichen Verschlechterung der ohnehin schon prekären psychotherapeutischen Versorgungslage

Die Videosprechstunden erlauben es, psychotherapeutische Sitzungen per Video durchzuführen, was viele Vorteile für Patient:innen und Psychotherapeut:innen mit sich bringt (für eine ausführliche Darstellung s. weiter unten). So können u. a. 
- Patient:innen in Regionen, die psychotherapeutisch schlecht versorgt sind, ohne lange Fahrtwege (und somit hohe zeitliche und finanzielle Kosten),
- Patient:innen, die psychisch oder körperlich so stark eingeschränkt sind, dass es ihnen schwer fällt, ihr Haus zu verlassen, und
- Patient:innen, die sich aufgrund von Covid in Quarantäne befinden,
eine regelmäßige psychotherapeutische Versorgung erhalten. 

Hinzu kommt der ökologische Aspekt (Videotherapie spart Emissionen und schont damit die Umwelt) sowie eine Ungleichstellung gesetzlich und privat versicherter Patient:innen - private Krankenkassen haben die Videotherapie nicht eingeschränkt.

Es ergeben sich weitere Vorteile durch Videosprechstunden, wie beispielsweise eine kontinuierliche psychotherapeutische Versorgung, wenn Patient:innen den Wohnort wechseln oder zeitweise ins Ausland gehen. Derartige Ereignisse waren früher oftmals Gründe für Therapiepausen oder -enden. Mussten sich Patient:innen am neuen Wohnort eine:n neue:n Psychotherapeut:in suchen, waren sie oftmals erneut mit sehr langen Wartezeiten konfrontiert. 

Ich bin davon überzeugt, dass die Entscheidung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Patient:innen und Psychotherapeut:innen zudem einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko aussetzt und somit zu einer schlechteren Versorgungslage der Patient:innen führt. 

Zu Ihrer Information: Selbstverständlich wurden auch während der Pandemie nicht ausschließlich videogestützte Psychotherapien, sondern auch persönliche Sitzungen durchgeführt, wenn es von Patient:innen gewünscht wurde und inhaltlich notwendig bzw. sinnvoll war. Es soll mit dieser Petition keineswegs ein Ersatz persönlicher durch videogestützte Therapiesitzungen erreicht werden, sondern die gewonnene Flexibilität in der Versorgung aufrechterhalten werden. 

Bitte unterstützen Sie mich in meinem Anliegen die Sonderregelungen für eine unbegrenzte Durchführung von psychotherapeutischen Videosprechstunden fortlaufen zu lassen, um dauerhaft eine möglichst lückenlose und flexible psychotherapeutische Versorgung der Patient:innen zu gewährleisten. 

Herzlichen Dank!
Kathrin Schallenberg
(Psychologische Psychotherapeutin)

Kontaktmöglichkeit: Kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen und Anregungen zur psychotherapeutischen Videosprechstunde - ich freue mich über einen konstruktiven Austausch. Sie finden mich über das PsychotherapeutInnen Netzwerk Münster und Münsterland e. V. .

Für Interessierte folgt hier eine ausführlichere Argumentation, warum die Videosprechstunde so viele Vorteile mit sich bringt: 

  • Wenn studentische Patient:innen für ein oder zwei Auslandssemester nicht in Deutschland sind, kann die Therapie lückenlos fortgesetzt werden. Denn – nicht überraschend – sind diese auch im Ausland mit ihren psychischen Störungen konfrontiert und profitieren von einer fortgesetzten psychotherapeutischen Unterstützung.
  • Wenn Patient:innen umziehen und mit den Herausforderungen dieser Übergangssituation konfrontiert sind, können diese ihre Arbeit mit ihren Psychotherapeut:innen fortsetzen. Sicherlich können Sie inhaltlich nachvollziehen, dass ein Umzug zahlreiche Herausforderungen mit sich bringt (neues soziales Umfeld, neuer Arbeitsplatz/Studienort, neue Umgebung etc.). Diese Patient:innen profitieren erheblich davon, die psychotherapeutische Arbeit fortzusetzen zu können und sich nicht zusätzlich auch noch eine:n neue:n Psychotherapeut:in suchen zu müssen – mal ganz abgesehen von den Wartezeiten für Psychotherapie, welche sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zusätzlich verlängert haben.
  • Patient:innen, denen es schwer fällt das Haus zu verlassen (bspw. aufgrund einer Agoraphobie), die jedoch dringend psychotherapeutische Unterstützung benötigen, können diese per Videosprechstunde ambulant wahrnehmen. Entfällt die Möglichkeit einer Videosprechstunde, suchen diese Patient:innen oft lange Zeit keine ambulante Behandlung, bis sie schließlich stationär behandelt werden müssen. Dies ist alles andere als eine wünschenswerte Entwicklung.
  • Patient:innen, die mit Psychotherapeut:innen in stationären Aufenthalten sehr gut zusammengearbeitet haben, haben die Möglichkeit, auch über räumliche Distanz mit diesen die psychotherapeutische Arbeit fortzusetzen, wenn sie Psychotherapeut:innen auch/später ambulant tätig sind. Dies erhöht die Behandlungsqualität.
  • Patient:innen, die körperlich oder gesundheitlich eingeschränkt sind, können trotzdem regelmäßige psychotherapeutische Behandlung erhalten – und das von zu Hause aus. Ein Beispiel sind hier sehr untergewichtige Patient:innen, die auf einen stationären Klinikplatz warten, denen es aufgrund des Gewichts nicht mehr möglich ist, sich mobil zu bewegen. Nicht alle dieser Patient:innen verfügen über ein Auto oder das soziale System, das sie in diesem Fall unterstützen kann.
  • Patient:innen, die in ländlichen Regionen mit einer geringen Psychotherapeut:innendichte wohnen, können Psychotherapie, welche nicht wohnortnah stattfinden kann, dennoch wahrnehmen. Durch die Videosprechstunde sparen sie viel Zeit für Fahrtwege (teils über eine Stunde pro Weg), was gerade Patient:innen, die Schwierigkeiten mit der/wenig Zeit für Selbstfürsorge haben, sehr entgegenkommt. Vor dem Hintergrund der massiv gestiegenen (und voraussichtlich weiter steigenden) Spritpreise, stellt eine Begrenzung der Videosprechstunde für sie auch eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
  • Ökologischer Aspekt: Gerade Patient:innen aus ländlichen, psychotherapeutisch oftmals schlecht versorgten Regionen, verbrauchen durch die Autofahrt zur Praxis sehr viel Benzin, das eingespart werden könnte, wenn sie Videotherapie unbegrenzt nutzen können. Vor dem Hintergrund des Ukraine-Russland-Krieges, der bestehenden Ressourcenknappheit und der Klimakrise sollten Emissionen eingespart und die Umwelt geschützt werden, wo es möglich ist.
    Ein greifbares Beispiel: Ein:e Patient:in fährt zur Praxis 70km pro Strecke. Kommt diese:r wöchentlich, sind dies 4 x 140 km, also 560km pro Monat. Selbst wenn wir Krankheits- und Urlaubsausfall mit einbeziehen, sind dies 5600 km pro Jahr. Nun haben wir Psychotherapeut:innen in der Regel nicht eine:n, sondern mehrere Patient:innen mit diesen langen Fahrtstrecken - die Emissionen summieren sich.
  • Gesetzlich versicherte Patient:innen werden benachteiligt: Die privaten Krankenkassen haben die Nutzung der Videosprechstunde nicht eingeschränkt. Gerade in der Gruppe der gesetzlich Versicherten befinden sich jedoch diejenigen, die sozioökonomisch schlechter aufgestellt sind und darauf angewiesen sind, dass durch die Psychotherapie keine hohe finanzielle Belastung entsteht. 
  • Regelmäßige Versorgung: In den letzten Wochen waren zahlreiche Patient:innen entweder selbst infiziert, Kontaktpersonen und in Quarantäne oder wollten schlichtweg ihre Psychotherapeut:innen und anderen Patient:innen bei Erkältungskrankheiten, die sich potentiell noch als Covid-Infektion herausstellen könnten, nicht gefährden. Die Videosprechstunde stellt eine Möglichkeit dar, wie diese Patient:innen dennoch regelmäßig psychotherapeutisch versorgt werden können und niemand gefährdet wird. Neben der besseren Patient:innenversorgung würde ein Absagen aller Sitzungen mit Patient:innen, die aktuell infiziert oder in Quarantäne sind, auch zu erheblichen Planungsunsicherheiten und finanziellen Einbußen bei den Psychotherapeut:innen führen.



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Entscheidungsträger*innen

  • Kassenärztliche BundesvereinigungKBV
  • Spitzenverband Bund der KrankenkassenGKV-Spitzenverband
  • Bundesgesundheitsministerium, Dr. Karl LauterbachBundesgesundheitsministerium
  • Bundesgesundheitsministerium, Prof. Dr. med. Karl LauterbachBundesgesundheitsministerium
  • Gesundheitsausschuss des BundestagesGesundheitsausschuss des Bundestages