Elternschutzgesetz: Kündigungsschutz für werdende Väter und Freistellung ab Geburt!

Elternschutzgesetz: Kündigungsschutz für werdende Väter und Freistellung ab Geburt!

Startdatum
24. Oktober 2023
21.312 Unterschriften:Nächstes Ziel: 25.000
84 Personen haben diese Woche unterzeichnet

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Cornelia Spachtholz

An Lisa Paus, Hubertus Heil, Christian Lindner, Marco Buschmann und die Parlamentarier:innen des 20. Deutschen Bundestages,

Wir, die Unterzeichnenden, fordern Sie auf, ein umfassendes Elternschutzgesetz zu erlassen, das die Rechte und Bedürfnisse (werdender) Eltern und ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellt. 

Mit einem Elternschutzgesetz, welches unten aufgeführte Aspekte mindestens enthält, fördern wir unser Anliegen: „Uns Müttern mehr Karriere, Euch Vätern mehr Familie und unseren Kindern beide Eltern“ sowie die tatsächliche Umsetzung unserer Verfassung von Art.3 und Art.6 GG, der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie und der UN-Kinderrechtskonvention.

Wir begründen unsere Forderungen mit den folgenden wichtigen Aspekten, die sich in einem Elternschutzgesetz u.a. wiederfinden sollen: 

1.       Umsetzung des Artikels 4 der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie: 

Wir fordern die bereits überfällige Umsetzung von Artikel 4 der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die mindestens 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub vorsieht. Dies fördert die aktive Beteiligung der Väter und Co-Elternteile in der Kinderbetreuung von Anfang an und trägt dazu bei, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit abzubauen.

2.       Freistellung nach Geburt auf mindestens 28 Tage: 

Wir fordern die Einführung einer verpflichtenden bezahlten Freistellung von mindestens 28 Tagen für Eltern nach der Geburt eines Kindes, neben dem bereits bestehenden Mutterschutzgesetz. Diese Zeit ab Geburt ist von entscheidender Bedeutung, um Mütter im Wochenbett zu entlasten, eine sichere Bindung zwischen Eltern und Kindern zu fördern und die Fürsorgeverantwortung sowie elterliche Betreuung von Neugeborenen zu gewährleisten.

SAP hat die auch unternehmerischen Vorteile bezahlter Freistellung ab Geburt für Väter erkannt und hier sogar seit 2023 hierfür 6 Wochen vorgesehen.

3.       Kündigungsschutz werdender Väter spätestens ab der 12. Schwangerschaftswoche: 

Wir fordern die Einführung eines Kündigungsschutzes für werdende Väter und Co-Elternteile spätestens ab der 12. Schwangerschaftswoche, in Anlehnung an das bereits existierende Mutterschaftsgesetz. Dies dient der finanziellen Absicherung der Familie bereits in der Schwangerschaft und stellt sicher, dass werdende Väter nicht aufgrund ihrer bevorstehenden Vaterschaft diskriminiert oder entlassen werden.

Gründe für den Umsetzungsbedarf eines Elternschutzgesetzes: 

  • Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung des zweiten Elternteils: Die Anwesenheit und Beteiligung beider Elternteile in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt ist entscheidend für die Entwicklung einer starken Bindung zwischen Eltern und Kindern.
  • Entlastung der Mütter im Wochenbett: Die Mütter benötigen ausreichend Zeit zur Erholung und Genesung nach der Geburt. Eine längere Freistellung für beide Elternteile unterstützt die Mütter in dieser wichtigen Phase.
  • Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Die Einführung von Kündigungsschutz und Vaterschaftsurlaub (bezahlte Freistellung ab Geburt) fördert eine gerechtere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern von Anfang an und trägt zur Gleichstellung bei.
  • Finanzielle Absicherung der Familie durch Kündigungsschutz: Der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft gibt werdenden Eltern die nötige Sicherheit, um ihre Familie angemessen zu versorgen und für das Wohl ihres Kindes zu sorgen.
  • Risikoneuverteilung der Arbeitgeber: Die Einführung dieser Maßnahmen fordert eine gerechtere Verteilung von Verantwortlichkeiten und Risiken zwischen Arbeitgebern und Eltern. Die Einführung eines erhöhten Kündigungsschutzes für Männer während der Schwangerschaft reduziert u.a. die Diskriminierung von Frauen im Bewerbungsgespräch und fördert den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • Der Zyklus, angefangen von der Bereitschaft der Familiengründung über die tatsächliche Schwangerschaft, Geburt, ersten Wochen nach der Geburt direkt gleichwertig beide Elternteile zu schützen, nimmt sie auch von Anfang an gleichwertig in die Alltagsverantwortung, was sich voraussichtlich auch positiv auf die gleichwertigere Verteilung der Elternzeit auswirken wird.
  • Die vorgelagerten Schutzmaßnahmen für werdende Eltern, die auch werdende Väter ergänzend in den Fokus nimmt, stärkt das Ansinnen der gesetzlichen Möglichkeiten Väter für mehr Elternzeitmonate zu gewinnen und kann sich positiv auf die gleichwertige Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Familienbiografie fortsetzend auswirken.

Bei der Gesetzesausgestaltung müssen natürlich unterschiedliche Eltern“gruppen“ entsprechend im Schutzbereich von Anfang an umfasst werden:

seien es gleichgeschlechtliche Elternpaare, Allein- und Getrennterziehende, Pflegeeltern, seien es abhängig Beschäftigte oder Selbstständige und Freiberufler:innen, seien es Mehrlingsgeburten oder auch Frühgeburten oder auch Sterneneltern mit ihren Sternenkindern.

Wir appellieren an Sie, diese dringend benötigten Maßnahmen zu unterstützen und ein Elternschutzgesetz zu verabschieden, das die Rechte, Bedarfe und Interessen aller Eltern und Kinder von Anfang an gleichwertig schützt und fördert.

Petentinnen:

Cornelia Spachtholz, Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM)

Michelle Franco, Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM)

84 Personen haben diese Woche unterzeichnet
21.312 Unterschriften:Nächstes Ziel: 25.000
84 Personen haben diese Woche unterzeichnet
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