Artgerechtes Stadttauben-Management nach dem Augsburger Modell statt Fütterungsverbot

Artgerechtes Stadttauben-Management nach dem Augsburger Modell statt Fütterungsverbot

Startdatum
23. Februar 2024
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Gestartet von Miriam Tsolakidis

Stadttauben sind allesamt verwilderte Haustiere, denn sie stammen, genetisch nicht trennbar, jede Einzelne von der Felsentaube ab. Diese ist die "Mutter" aller hier lebenden Brief- und Haustauben - und im Übrigen auch dafür "verantwortlich", dass die Stadttaube an Gebäuden sitzt und brütet - ihrem neuen Fels - und nicht wie wilde, hier heimische Taubenarten (z.B. Türkentaube oder Ringeltaube), in Bäumen und Büschen.

Ein Rechtsgutachten der Landestierschutzbehörde Berlin kommt im Jahr 2021 zu dem Ergebnis, dass sich aus der Tatsache, dass es sich bei der Stadttaube um ein verwildertes Haustier handelt -und NICHT um ein Wildtier- Halterpflichten für Kommunen und Städte ergeben.

Einige Kommunen und Städte haben bereits reagiert. Vorbildfunktion nimmt hier das Augsburger Modell ein: Betreute Taubenschläge in denen durch Eiertausch ("Echte" werden durch künstliche ersetzt) die Population kontrolliert wird und artgerechtes Futter.

Das Augsburger Modell ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten: Die Tauben sind Tierschutz konform versorgt und können in den Taubenhäuser nächtigen, statt an Gebäuden. Außerdem ist ihr Kot durch die artgerechte Fütterung fest und läuft so nicht mehr an Gebäuden unschön herunter. Die Städte und Kommunen haben die Population zentralisiert - denn Tauben sind Standort treu- und, durch die artgerechte Fütterung, die Folgen von Durchfällen durch das Fressen von Abfällen und gewürzten Essensresten abgestellt.

Wenn eine Kommune ihren Halterpflichten - also der Fürsorge für die kommunale oder städtische Taubenpopulation nachkommt, sind - zu dem Schluss kommt das Berliner Rechtsgutachten - Fütterungsverbote rechtskräftig, da dann wichtig ist, dass die Tauben an ihr neues Zuhause, den betreuten Taubenschlag gebunden bleiben. 

Aktuell gibt es in der Stadt Landau kein artgerechtes und Tierschutz konformes Stadttaubenmanagement! 

Stattdessen hat die Stadt Landau am 22.02.2024 per Aushang ein Fütterungsverbot an der Reiterstraße verhängt (s. Foto). Hier wurde -anonym aber sichtbar- an mehreren Stellen mit artgerechtem Futter versorgt. 

Wir fordern, dass die Stadt Landau, um die Stadttauben artgerecht zu versorgen, die Population zu kontrollieren und die Verschmutzung an Gebäuden zu minimieren, Verantwortung für die verwilderten Haustiere übernimmt und ein Stadttauben Management nach dem Augsburger Modell einführt!

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