Verhindern Sie ein zweites Wirecard und sichern Sie Ihre Rechte als Anleger!

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Startdatum
5. Juni 2023
1.315 Unterschriften:Nächstes Ziel: 1.500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Wolfgang Schirp

Am 25. Juni 2023 jährt sich der Tag, an dem die Wirecard AG Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellte, bereits zum dritten Mal. Zehntausende Anleger verloren ihre Ersparnisse. Seither kämpft unsere Kanzlei um die juristische Aufarbeitung des Skandals und um Schadensersatz für unsere zahlreichen Mandanten.

Durch das im März 2023 eingeleitete Musterverfahren droht den Geschädigten eine erhebliche zeitliche Verzögerung. Die Anwälte unserer Kanzlei Schirp & Partner hat jahrelange Erfahrung in  Kapitalanleger-Musterverfahren und wissen daher, dass solche Verfahren Jahrzehnte lang andauern können. So war das Musterverfahren in Sachen Telekom erst nach 20 Jahren beendet.

Daher haben die Anwälte unserer Kanzlei eine Gesetzesinitiative ausgearbeitet, in der wir Folgendes fordern:

Eine Reform des Kapitalanleger-Mustergesetzes mit einer „opt-out“-Möglichkeit für alle Geschädigten, die ihre Verfahren schneller vorantreiben wollen und, soweit mitbetroffen, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

- Wir haben Beschleunigungsregelungen formuliert, die in neu zu schaffende Absätze des § 11 KapMuG aufzunehmen sind. Insbesondere wollen wir der Unart entgegenwirken, dass beide Parteien, aber auch das Gericht ständig Fristverlängerungen beantragen bzw. sich selbst gewähren. Alle Beteiligten sollen dazu angehalten werden, sich in jedem Stadium des Verfahrens um strengste Beschleunigung zu bemühen.  

- § 8 KapMuG ist zu ergänzen um eine opt-out-Lösung für Mandanten, die ihr Klageverfahren auf eigenes Risiko weiterbetreiben wollen. Durch diese Schaffung einer opt-out-Möglichkeit wird denjenigen Parteien, die dazu bereit sind, das Risiko einer rechtlichen Klärung selbst zu tragen, die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die zwangsweise Aussetzung und zur Fortsetzung ihres Verfahrens vor dem Prozessgericht gegeben. Das Widerspruchsrecht soll an keine Frist gebunden sein, damit die Möglichkeit erhalten bleibt, auch noch nach Jahren aus dem KapMuG-Verfahren auszuscheiden, um einer Verschleppung des eigenen Verfahrens entgegenwirken zu können. So könnten individuelle Verfahren vorangetrieben werden und deutlich schneller ein vollstreckbarer Zahlungstitel erreicht werden.

Ziel wird es sein, auf den bislang unbefriedigenden Verlauf der Rechtsstreitigkeiten hinzuweisen, Druck auf der politischen Ebene auszuüben und Abhilfe anzumahnen. Zugleich haben wir unsere Gesetzesvorschläge zum Gegenstand einer Online-Petition gemacht. Bitte unterschreiben auch Sie unsere Petition! 

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