Pandemie bei Kindergeld und Krankenversicherung berücksichtigen!

Pandemie bei Kindergeld und Krankenversicherung berücksichtigen!

Startdatum
25. Februar 2022
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Bundestag und
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Studis und Azubis

Die durch die Covid 19-Pandemie verursachten Verzögerungen in der Ausbildung bei Kindergeld und Familienversicherung müssen berücksichtigt werden.

Junge Menschen haben sich solidarisch gezeigt und die Einschränkungen durch die Pandemie mitgetragen. Die Einschränkungen sollten nun nicht zu ihrem persönlichen, finanziellen Nachteil während ihrer Ausbildung werden, sondern durch die Solidargemeinschaft ausgeglichen werden. Daher fordern wir:

Studierende sollen für den Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus in die Familienversicherung ihrer Eltern aufgenommen werden bzw. dort verbleiben, um den die Regelstudienzeit pandemiebedingt verlängert wurde. Gleiches soll für die Gewährung des Kindergeldes gelten.

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach geltendem Recht unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. In der gleichen Regelung finden sich bereits weitere Voraussetzungen, unter denen die Familienversicherung auch über das 25. Lebensjahr hinaus möglich ist.

Das Kindergeld wird nach geltendem Recht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres geleistet, sofern die in § 2 Abs. 2 Nr. 2 BKGG genannten Voraussetzungen gegeben sind. Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 BKGG ist auch eine Verlängerung der Bezugsdauer über das 25. Lebensjahr hinaus möglich.

Durch die Covid 19-Pandemie kam es in vielen Fällen zu nicht selbstverschuldeten Verzögerungen in der Berufsausbildung. Diese wurde beim BAföG mit der individuellen Verlängerung der Regelstudienzeit durch gesetzliche Regelungen auf Länderebene von allen Bundesländern berücksichtigt. Die erhöhte finanzielle Belastung als direkte Folge der Pandemie, aber auch als Folge einer verzögerten Ausbildungsdauer, trifft vor allem Studierende. Insbesondere unter den Studierenden aus Nicht-Akademiker*Innen-Familien hat dies die Wahrscheinlichkeit für einen Studienabbruch erhöht. Die daraus resultierende Zunahme des sozialen Ungleichgewichts ist zu verhindern.

Wir fordern daher eine Anpassung der Regelungen des § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V sowie des § 2 Absätze 2 und 3 BKGG oder ihres Vollzugs, mit der die Verlängerung der Regelstudienzeiten insoweit berücksichtigt wird, dass die Familienversicherung bzw. die Bezugsdauer des Kindergeldes auch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert wird.

 

 

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