Wir brauchen deine Stimme gegen die Vermüllung unserer Stadt!

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Startdatum
5. Mai 2022
2.368 Unterschriften:Nächstes Ziel: 2.500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Franca Leutloff

Wir fordern, dass der Gemeinderat für die Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim zur Tübinger Verpackungssteuer stimmt. Außerdem fordern wir, dass die Verpackungssteuer im Zeitraum bis zum Urteil des BVerwG nicht ausgesetzt wird.
 
Warum ist das wichtig?
 
Seit dem 01.01.2022 wird in Tübingen die Verpackungssteuer erhoben. Für Einwegverpackungen für Essen und Trinken wie z.B. Plastikschüsseln oder Kaffeebecher muss seither ein fester Betrag gezahlt werden. Dadurch werden Einwegverpackungen vermieden und Mehrwegsysteme attraktiver. 
Mit der Einführung dieser Steuer ist Mehrweggeschirr im Stadtbild deutlich präsenter und die öffentlichen Mülleimer vor allem in der Innenstadt sind sichtbar leerer. 

Jedoch hat der VGH Mannheim mit seinem Urteil vom 30.03.2022 die Tübinger Verpackungssteuer für unwirksam erklärt, die Revision beim BVerwG aber zugelassen. Das bedeutet, dass dieser Fall auf Bundesebene vor dem höchsten Verwaltungsgericht nochmal verhandelt werden kann. Wenn dieser Weg gegangen wird, bleibt die Verpackungssteuer erst einmal gültig, bis ein Urteil des BVerwG vorliegt. 

Nun liegt es an uns allen dafür zu kämpfen, dass der Tübinger Gemeinderat für die Revision stimmt und der Weg Richtung Umwelt- und Klimaschutz somit weiter geht. Wir brauchen jetzt die entsprechenden Mehrheiten für diese Revision, denn ansonsten darf Tübingen solange sich die Rechtslage auf Bundesebene nicht ändert keine solche oder ähnliche Steuer mehr einführen. Damit wäre der Kampf gegen die Vermüllung unserer Stadt durch Einweggeschirr vorerst verloren.

Leider führt die Förderung von Mehrweggeschirr allein nicht zu einer ausreichenden Vermeidung von Verpackungsmüll. Dafür braucht es zusätzliche Maßnahmen wie beispielsweise eine Besteuerung von Einwegverpackungen. Daher ist es wichtig, dass die Verpackungssteuer bis zum Urteil des BVerwG weiter gilt, sie also nicht vom Gemeinderat ausgesetzt wird, um ihren Einfluss auf die Müllvermeidung nicht zu verlieren. Nur so können wir auch belastbare, wissenschaftliche Daten erhalten, die aufzeigen, wie sich die Steuer auf die Müllproduktion  in Tübingen auswirkt. 

Viele Städte schauen aktuell auf Tübingen und unsere Verpackungssteuer und warten auf das Ergebnis im Gemeinderat. Wenn wir uns für die Aussetzung der Steuer oder gar gegen die Revision entscheiden, geht uns die Chance verloren, auch bundesweit auf dieses Thema aufmerksam zu machen und den bisherigen Umgang mit Einweggeschirr nachhaltig zu verändern.

Am 19. Mai entscheidet der Gemeinderat über diese Revision. Uns bleibt also nur wenig Zeit, so viele Unterschriften wie möglich zu sammeln um dadurch politischen Druck auf den Gemeinderat auszuüben.

Hilf uns mit deiner Stimme gegen die Vermüllung unserer Stadt!

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