Rettung von Freiluftkonzerten und gegen den Missbrauch von Anträgen durch Einzelpersonen

Rettung von Freiluftkonzerten und gegen den Missbrauch von Anträgen durch Einzelpersonen

Startdatum
30. Juli 2023
Petition an
Dorothee Feller (Kultusministerin NRW) und
21.575 Unterschriften:Nächstes Ziel: 25.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Michaele Grün

Petition zur Rettung von musikalischen Freiluftveranstaltungen und dem Wir-Gefühl unserer Gesellschaft, die einzelne Personen durch (Eil)-Anträge verhindern wollen.

Zusammenfassung:

Regelmäßig werden Eilanträge zur Verhinderung von musikalischen Freiluftveranstaltungen gestellt, die selbst bei Ablehnung durch die Gerichte, zukünftige Freiluftkonzerte für hundertausende von Besuchern immer unwahrscheinlicher macht, da zum einen das finanzielle Risiko für die Veranstalter steigt aber auch nahmhafte Künstler von einer Zusage abhält, da diese sich eine Absage aus Kosten- und Planungsgründen nicht leisten können.

Petitionsziel:

  1. Anträge zur Verhinderung von öffentlichen, kulturellen Veranstaltungen aufgrund von Ruhebedürfnis müssen nachweisen können, dass ein entsprechender Prozentsatz der potentiell belästigten Anwohner diesem ebenfalls zustimmen (keine Einzelanträge).
  2. Eilanträge dürfen nur bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen angenommen werden, nicht bei Veranstaltungen, die bereits Monate vorher öffentlich angekündigt wurden. Eine angemessene Antragseinreichungssperre sollte gesetzt werden, die eine Planungssicherheit der Veranstalter und Künstler ermöglicht (mindestens 8 Wochen.

Im Detail:

Immer häufiger wird versucht Musik- und andere Veranstaltungen durch Eilanträge einzelner Personen aufgrund einer möglichen Ruhestörung zu verhindern. Diese Anträge werden nur wenige Tage vor Veranstaltungsbeginn gestellt, obwohl die Veranstaltungen Monate im voraus bekannt sind und öffentlich beworben wurden. Offensichtlich geht es nicht nur um den Zustand der vermeintlichen Ruhestörung, sondern auch darum, den Veranstaltern und Künstlern einen größtmöglichen Schaden zu verursachen.

Beispiel Kunst!rasen Bonn

Zum wiederholten Male hat eine einzelne Person per Eilantrag erst einige Tage vorher beantragt, ein Festival abzusagen (Randale & Freunde / Querbeat, September 2023). Einer Umfrage durch Radio Bonn-Rhein-Sieg in der Nachbarschaft des Antragstellers (Bonn-Beueler Rheinseite) hat ergeben, dass diese dem Antrag nicht zustimmen, sondern die Musik, die über den Rhein hinweg noch zu hören ist, in ihrem Garten genießen. Neben der Tatsache, dass auch sie befürchten, dass solche Eilanträge ein kulturelles, fröhliches Miteinander auf Dauer zerstören.

Der Kunst!rasen Bonn darf nur 18x im Jahr ein „besonderes Ereignis“ veranstalten. Also 18x 2 Stunden, da um Punkt 22 Uhr der Stecker gezogen wird (real passiert). Die Lautstärke bei den Musikveranstaltungen darf max. 60 dB (gemessen am nächstgelegen Nachbargrundstück) betragen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man bei den Konzerten möglichst vorne stehen sollte, da im hinteren Bereich der Kunst!rasen Fläche die Musik bereits deutlich leiser zu hören ist.

Zum Vergleich: An industriellen Arbeitsplätzen liegt der maximale Beurteilungspegel bei 65 dB, der maximale Belastungspegel bei 70 dB (ASR 3.7). Ein Arbeitsplatz in der Industrie dauert meistens 7,5 Stunden.

Diese Maßnahmen wurden von der Bonner Stadtverwaltung eingeführt, nachdem sich einige (3) Bonn-Beueler Bürger beschwert hatten. In 2022 gab es insgesamt 32 Beschwerden (Quelle Radio Bonn-Rhein-Sieg im Bericht zum abgesagten Auftritt der Gruppe Völkerball).

Meines Wissens kam es noch nie zu einem Gerichtsverfahren, sondern die Maßnahmen wurden gegen die Interessen von bis zu 10.000 Besuchern je Veranstaltung getroffen. Als logische Folge wird es immer schwieriger, dass namhafte Künstler zu Freiluftfestivals kommen oder Veranstalter zu finden, die dieses hohe finanzielle Risiko eingehen. 

Zum Vergleich: 32 Personen im Verhältnis zu 180.000 Menschen (18 „Ereignisse“ à 10.000 Besucher).

Beispiel: Die Insel Grafenwerth, Bad Honnef

Hier wurde aus Naturschutzgründen ebenfalls per Eilantrag einer einzelnen Person (Mitglied im BUND) das Verbot einer (vor Corona jährlich stattfindenden) Freiluftveranstaltung verhindert. Diese Veranstaltung war ebenfalls Monate vorher bekannt. Besonders pikant ist hierbei, dass die Insel Grafenwerth genau für solche Freiluft-Veranstaltungen für Bürger aus Nah und Fern mit hohem finanziellem Aufwand umgestaltet wurde.

Schlussfolgerung

Es wird also „um des einfachen Friedens Willen“ das Interesse einzelner Personen gegen das Interesse hunderttausender Personen gestellt. Das ist weder gerecht noch demokratisch noch zielführende.

  • Es erschwert die Berufsdurchführung von Künstlern.
  • Es verhindert, dass Menschen jeden Alters friedlich und fröhlich zusammen kommen können.
  • Es verhindert, dass Künstler zu oftmals geringeren Eintrittspreisen live erlebt werden können
  • Es verhindert ein fröhliches Zusammensein von Menschen, die sich sonst vielleicht nicht begegnen
  • Es verhindert ein positives „Wir“-Gefühl in unserer Gesellschaft. 

Petitionsziel:

In dieser Petition geht es nicht um einen Freibrief für Veranstaltungen aller Art. Es geht um die Verhältnismäßigkeit:

  1. Anträge zur Verhinderung von öffentlichen, kulturellen Veranstaltungen aufgrund von Ruhebedürfnis müssen nachweislich aufzeigen, dass ein entsprechender Prozentsatz der potentiell belästigten Anwohner diesem zustimmen. Dies Anzahl sollte ebenfalls zu den Personen ins Verhältnis gesetzt werden, die der Veranstaltung beiwohnen möchten.
  2. Eilanträge wenige Tage vor Veranstaltungsgebiet sollten nur angenommen werden, wenn die jeweilige Veranstaltung erst kurzfristig öffentlich bekannt gemacht wurde. Wenn geplante Veranstaltungen bereits seit Monaten öffentlich bekannt sind, ist davon auszugehen, dass der Eilantrag in dem Wissen gestellt wurde, dass er einen maximalen Schaden anrichtet und zudem die ohnehin überlasteten Gerichte zwingt, darüber kurzfristig zu entscheiden.
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21.575 Unterschriften:Nächstes Ziel: 25.000
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Entscheidungsträger*innen

  • Dorothee FellerKultusministerin NRW
  • Katja Dörner