Verbot von Karl Marx in Straßennamen

Verbot von Karl Marx in Straßennamen

Startdatum
20. Januar 2022
Petition an
Der Präsident des Landtags von NRW André Kuper
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Robert F.

Einleitung:

Den Pressemeldungen in den letzten Wochen war es zu entnehmen, dass die Landesregierung eine Meldestelle u.a. für anti-muslimischen Rassismus plant.

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen möge per Gesetz alle Straßen- und Platznamen in Nordrhein-Westfalen, die nach Karl Marx (1818-1883) benannt wurden, so beispielsweise in Köln, Leverkusen, Duisburg, Dortmund, Bonn, Witten usw. verbieten. Auch die Gedenktafel in Köln Heumarkt 65, die an Tätigkeit Marx’ als Redakteur der „Rheinischen Zeitung“ erinnert, soll durch eine neue mit Hinweis auf die spätere rassistische antimuslimische Propaganda bei Marx ersetzt werden. 

Die Landesregierung möge außerdem eine ähnliche Initiative im Bundesrat initiieren.

Es ist halt unfassbar und nicht hinnehmbar, dass Marx, der ein rassistisches Gedankengut verbreitete, auf Hunderten von Straßen oder Plätzen in der Bundesrepublik Deutschland geehrt wird.

 

Begründung:

Rassistisches Gedankengut bei Karl Marx:

Laut Marx teilen die Muslime, die er rassistisch als „Muselmanen“ bezeichnet, die Welt in Gläubige und Ungläubige, da angeblich „der Koran jeden Ausländer zum Feind erklärt“.

Marx behauptet, dass der Islam die Ungläubigen ächtet und die Christen in den islamisch beherrschten Gebieten werden die Christen zur Zahlung spezieller Steuer gezwungen bzw. an der Ausübung der Religion gehindert.

 

Karl Marx Die Kriegserklärung - Zur Geschichte der orientalischen Frage

Der Koran und die auf ihm fußende muselmanische Gesetzgebung reduzieren Geographie und Ethnographie der verschiedenen Völker auf die einfache und bequeme Zweiteilung in Gläubige und Ungläubige. Der Ungläubige ist „harby“, d.h. der Feind. Der Islam ächtet die Nation der Ungläubigen und schafft einen Zustand permanenter Feindschaft zwischen Muselmanen und Ungläubigen. In diesem Sinne waren die Seeräuberschiffe der Berberstaaten die heilige Flotte des Islam. Wie läßt sich nun das Vorhandensein christlicher Untertanen im Reiche der Pforte mit dem Koran vereinbaren?

„Wenn sich eine Stadt durch Kapitulation ergibt“, sagt die muselmanische Gesetzgebung, „und ihre Bewohner einwilligen, Rajahs zu werden, das heißt Untertanen eines muselmanischen Herrschers, ohne ihren Glauben aufzugeben, so zahlen sie den Charadsch“ (die Kopfsteuer); „damit erlangen sie einen Waffenstillstand mit den Gläubigen, und niemand mehr darf ihre Güter konfiszieren oder ihnen ihre Häuser wegnehmen ... In diesem Falle sind ihre alten Kirchen Bestandteil ihres Besitzes; sie dürfen darin Andachten verrichten. Es ist ihnen jedoch nicht erlaubt, neue Kirchen zu bauen. Sie haben nur das Recht, sie wiederherzustellen und verfallende Teile der Gebäude wiederaufzubauen. Zu bestimmten Zeiten sollen von den Gouverneuren der Provinzen abgesandte Kommissare die Kirchen und Heiligtümer der Christen überprüfen, um festzustellen, ob nicht unter dem Vorwand von Ausbesserungsarbeiten neue Gebäude errichtet wurden. Wird eine Stadt gewaltsam erobert, so können die Bewohner ihre Kirchen weiterhin benutzen, jedoch nur als Wohnstätten oder Zufluchtsorte, nicht aber zur Verrichtung von Andachten.“

(…)

Da der Koran jeden Ausländer zum Feind erklärt, so wird niemand wagen, in einem muselmanischen Land aufzutreten, ohne seine Vorsichtsmaßregeln getroffen zu haben. Die ersten europäischen Kaufleute, die das Risiko des Handels mit solch einem Volk auf sich nahmen, gedachten deshalb, sich anfänglich für ihre Person Ausnahmebedingungen und Privilegien zu sichern, die sich aber später auf ihre ganze Nation ausdehnten. Daher rührt der Ursprung der Kapitulationen. Kapitulationen sind kaiserliche Diplome, Privilegiumsurkunden, die von der Pforte an verschiedene europäische Nationen verliehen werden und deren Untertanen berechtigen, ungehindert mohammedanische Länder zu betreten, in Ruhe dort ihre Geschäfte zu betreiben und ihren Gottesdienst abzuhalten.

http://www.mlwerke.de/me/me10/me10_168.htm

(Zeitungsartikel S. 170-173)

Karl Marx: Die Kriegserklärung. Zur Geschichte der orientalischen Frage; New-York Daily Tribune, Nr. 4054 vom 15. April 1854, Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 10, S. 168-176, Dietz Verlag, Berlin/DDR 1961.

 

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Entscheidungsträger*innen

  • Der Präsident des Landtags von NRW André Kuper