Dünndarmfehlbesiedlung (SIBO) – Anerkennung als Erkrankung bei Ärzten und Krankenkassen

Dünndarmfehlbesiedlung (SIBO) – Anerkennung als Erkrankung bei Ärzten und Krankenkassen

Startdatum
16. November 2021
Petition an
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Eva Brauer

Dünndarmfehlbesiedlung (SIBO) – Anerkennung als Erkrankung und Aufnahme der Behandlung in den Leistungskatalog der Krankenkassen

 

Alleine in Deutschland leiden über 12 Millionen Menschen am sogenannten „Reizdarm“, die am häufigsten gestellte Diagnose unter den Magen-Darm-Erkrankungen.

Für die meisten dieser Patienten endet die Diagnose in einer Sackgasse, da der eigentliche Grund für ihre täglichen Beschwerden in den seltensten Fällen erkannt wird.

Dabei gibt es zahlreiche Studien darüber, dass knapp 70% dieser Patienten unter SIBO (small intestinal bacterial overgrowth), einer Dünndarmfehlbesiedlung, leiden.

Leitbeschwerden bei SIBO sind u.a.:

◆ quälende, große Mengen Luft in Magen und Darm 

◆ Bauchschmerzen

◆ Sodbrennen

◆ Durchfall

◆ Verstopfung

◆ Übelkeit und Völlegefühl

◆ Brainfog und Erschöpfung

◆ Leaky Gut

◆ Zahlreiche Nahrungsmittelunverträglichkeiten

◆ Mangelernährung und teils starke Gewichtsabnahme

◆ Roemheld Syndrom mit Herz-Kreislauf-Beteiligung

Leider ist das Krankheitsbild in all seinen Ausprägungen den meisten Ärztinnen und Ärzten hierzulande entweder unbekannt oder das Wissen über Therapiemöglichkeiten liegt nicht in ausreichendem Maße vor.

Es erfolgen meist ein paar bildgebende Untersuchungen mit unauffälligem Ausgang, anschließend wird ein Haken unter die Patientenakte gesetzt mit der Sammeldiagnose: Reizdarm. Der Patient wird sich selbst überlassen und die Behandlung gilt als abgeschlossen.

Doch: SIBO ist bekannt und behandelbar!

Für die Patienten gleicht der Weg zur eigentlichen SIBO Diagnose momentan einer Tortur. Nur durch Eigeninitiative und Recherche finden sie ihre Diagnose selbst. Ein Weg, der sie physisch, psychisch sowie finanziell an ihre Grenzen bringt. Geprägt durch körperliches Leid und Hilflosigkeit, müssen sie auf sich allein gestellt immer wieder Enttäuschung einstecken. Meist erfolgt der Versuch einer zum Scheitern verurteilten Selbsttherapie.

Die Folge sind massive Essstörungen, (aus Angst vor unmittelbaren Verdauungsreaktionen) Angststörungen bis hin zu Depressionen und gesellschaftliche Isolation.

Diagnosestellung sowie Therapie durch Spezialisten, die am Rande ihrer Kapazitäten sind,belaufen sich je nach erforderlichen Wiederholungen durch Antibiotika (hier wird bereits erfolgreich mit Rifaximin oder z.B. Candibactin behandelt) auf mehrere hundert bis tausend Euro.

Ein Weg, der einigen von vornherein nicht offen steht, da die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen, oder die Verfassung es nicht zulässt, weil viele schon vorher an Ärztemühlen scheitern, die sie glauben lassen sie bräuchten Antidepressiva oder eine Ernährungsberatung.

Keine „Reizdarmtherapie“ kann hier Erfolge verbuchen: PPI kurbeln den Teufelskreis erst richtig an, gut gemeinte Probiotika nähren die Bakterien im Dünndarm zusätzlich und kommen im Dickdarm nicht an, Psychotherapie, Antidepressiva, um nur wenige zu nennen, beheben nicht die Ursache!

Eine Dünndarmfehlbesiedlung kann durch einen einfachen Lactulose – Atemtest diagnostiziert werden. Hier kann sowohl die Art der Fehlbesiedlung (Methan- oder /und Wasserstoff-SIBO) als auch der betroffene Teil des Dünndarms, in dem sie vorliegt, bestimmt werden. Nur wenige Krankenhäuser (u.a. Charité in Berlin, Israelitisches Krankenhaus in Hamburg) kennen diesen und bieten ihn an.

Wir fordern, dass SIBO bundesweit sowohl in Krankenhäusern als auch in Arztpraxen als das anerkannt wird, was es ist - eine Erkrankung, die eine hochgradige Einschränkung der Lebensqualität darstellt und mit der keiner leben muss! Diagnosestellung sowie Therapie muss Kassenleistung werden! Nur durch schnelle und fachkundige Therapie können Folgeerkrankungen vermieden werden.

 

Petition erstellt von:

Andrea Mohr

Eva- Maria Brauer

Sarah Spintig

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