Bundesweite Petition der Notaufnahmen in Krankenhäusern

Bundesweite Petition der Notaufnahmen in Krankenhäusern

Startdatum
24. April 2022
91.158 Unterschriften:Nächstes Ziel: 150.000
52 Personen haben diese Woche unterzeichnet

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Stella Merendino

Teilnahme an Umfrage der ZNA's erwünscht! https://forms.gle/YVi18gZh9yZcRLq19

Hier als Unterstützer*in registrieren: www.notaufnahmenretten.de

Berlin, den 25.04.2022

Einleitung

Menschen stehen vor der Anmeldung zur Notaufnahme Schlange, Rettungsdienstmitarbeitende warten auf die Übernahme ihrer Patient*innen, das Schockraumtelefon klingelt, Pflegekräfte hetzen durch die Gegend, um neu ankommende Notfälle zu versorgen, Gipse anzulegen und lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Der komplette Flur ist voller Tragen mit schlafenden, weinenden, wütenden, schmerzgeplagten oder verwirrten Menschen, weil die Behandlungsräume nicht ausreichen.

Eine Schicht mit – wenn es schlecht läuft – 60 Patient*innen, aber nur 4 Pflegekräften. Leider bleiben die Grundbedürfnisse der bereits seit Stunden wartenden Patient*innen auf der Strecke, denn die Triage, also Ersteinschätzung der neu- eintreffenden Notfallpatient*innen hat Vorrang. Die Notfallversorgung bröckelt an allen Ecken und Enden, den Mitarbeitenden der Notaufnahmen bleibt aktuell kein Ausweg als diese ruinösen Zustände aufzufangen.

Ziel
Sicherstellung von Patient*innen- und Mitarbeiter*innensicherheit durch Qualitätserhalt und -verbesserung in der Betreuung von Patient*innen, sowie deren Angehörigen im Bereich der Kliniken für Akut- und Notfallmedizin 

Forderungen


1.     Mindestpersonalbemessung für Mitarbeitende innerhalb von       Notaufnahmen in der direkten Patient*innenversorgung, sowie weitere am Versorgungsprozess Beteiligte

  • Mindestens: Einhaltung der Vorgaben der DGINA (Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin) & DIVI (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) (5) oder besseren Tarifvertragsäquivalents (16) (siehe Berlin) im Bezug zur Anzahl der zu versorgenden Patient*innen im Verhältnis zu Pflegekräften
  • Zusätzlich: 20% unterstützende Mitarbeiter*innen der     Notfallversorgung (Rettungssanitäter*innen, medizinische Fachangestellte, Krankenpflegehelfer*innen) 
  • Zusätzlich: Pflegeschlüssel 1:4 für Kurzaufnahme-/ Beobachtungsstationen 
  • Leitungen und stellvertretende Leitungen ohne Patientenkontakt müssen zusätzlich geplant werden

 

2.     Festlegung von Berufsgruppen, die in Notaufnahmen tätig sein können mit entsprechenden Tätigkeitsprofilen 

 

3.     Verpflichtende Anwesenheit von mindestens einer weitergebildeten Notfallfachpflegekraft [1] 24/7, 365 Tage (17)

 

4.     Die Punkte 1-3 werden im Rahmen eines Expert*innentisches mit Beteiligten der Aktion: Notaufnahmen retten, DGINA e.V., sowie noch zu benennenden Expert*innen erarbeitet. 

 

Begründung
Mindestpersonalbemessung


Die Notaufnahmen der Krankenhäuser übernehmen einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung. Sie sind eine relevante Anlaufstelle für Notfälle und Menschen mit gesundheitlichen Problemen. Die entsprechenden Leistungen stehen den Patient*innen 24/7 über 365 Tage zur Verfügung. Sie verlassen die Notaufnahme mit einer Diagnose nach standardisierten Qualitätsleitlinien, inklusive Diagnostik und einer entsprechenden Behandlung.

Der Weg bis zur Diagnosestellung, sowie der weitere Behandlungspfad ist je nach Krankheitsbild hochkomplex, was die Betreuung von Notfallpatient*innen zeit- und personalintensiv macht. Der Anspruch der Behandlung und der Anstieg von Patient*innenzahlen (3) in Kliniken für Akut- und Notfallmedizin und damit oftmals einhergehendes gefährliches Overcrowding² (8, 9) werden gesteigert durch Missstände in der ambulanten Versorgung, den demographischen Wandel, Einsamkeit, eine zunehmende soziale Verwahrlosung und den Anstieg psychischer Erkrankungen. In der Zusammenschau führen diese Bedingungen zu langen Wartezeiten (9, 10) und einer unzureichenden Versorgung, sowie Patient*innengefährdung (4, 6). Diese Faktoren resultieren in Frustration, Hilflosigkeit und Anspannung bei Patient*innen und Angehörigen. Unzureichend aufgefangen, erklärt sich hieraus ein Großteil der verbalen und tätlichen Gewalt gegenüber dem Personal (1, 2). Eine Gefahrenzulage für Mitarbeiter*innen der Notfallversorgung, sowie der Einsatz von Security-Mitarbeiter*innen, neben der Deeskalationsschulungen, sollten entsprechend in weiteren Reformprozessen bedacht werden. 

Gerade in den letzten zwei Jahren, während der SARS-CoV 2 Pandemie spielen die Notaufnahmen eine Schlüsselrolle. Nahezu sämtliche COVID-19 Patient*innen, die einer stationären oder ambulanten Behandlung bedürfen, werden initial in den Kliniken für Akut- und Notfallmedizin versorgt.

In den meisten Fällen reichen die provisorisch eingerichteten, mittlerweile als Status quo gesehenen Isolationsmöglichkeiten weder qualitativ noch quantitativ aus. Besonders herausfordernd an die räumlichen Voraussetzungen sowie die Organisation der Arbeitsabläufe, sind schwerstverletzte oder schwerkranke Patient*innen, die nebenbefundlich SARS-CoV 2 positiv getestet werden. Räumliche Engpässe spitzen sich weiter zu.

Die bereits vor der Pandemie herrschende immer wieder unzureichende Versorgungssituation der Patient*innen wird durch die von Isolationsmaßnahmen bedingten erhöhten Personalbindungszeiten und den gestiegenen hygienischen Aufwand noch angespannter. 

Das Zusammenspiel aus Unterbesetzung, Patient*innen mit unterschiedlichsten Krankheitsbildern, Ansprüchen und Lebensrealitäten, betrachtet vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit ist für alle Beteiligten mehr als nur herausfordernd. Pflegefachkräfte werden ihren Ansprüchen dauerhaft nicht gerecht. Es kommt zu Berufsflucht, hohen Krankenständen (12) und massiven Problemen Nachwuchs zu finden bzw. zu halten. 

Eine Patient*innenversorgung wie im Ziel beschrieben setzt personelle, technische und räumliche Ressourcen voraus, sowie die aktive Bekämpfung der beschriebenen Missstände. Grundsätzlich muss sich der Personalbedarf in den Notaufnahmen an den tatsächlich durchgeführten und nicht an den abrechenbaren Leistungen orientieren. Dies sollte eine Refinanzierung von Mitarbeiter*innen in der Notaufnahme gewährleisten. 

Aktuell bedeuten notfallmedizinische Behandlungen für Krankenhäuser ein Minusgeschäft, denn die pauschale Vergütung steht in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Somit scheint der Personalschlüssel vage an den abrechenbaren „Fällen“ bzw. den Notaufnahmegrößen orientiert. (CAVE: Ein Fall entsteht für das Krankenhaus nur, wenn auch eine Abrechnung erfolgt. Patient*innen ohne Krankenversicherung, mit Auslandskrankenversicherung, oder Patient*innen, die im Quartal häufiger kommen, fallen z.B. oftmals nicht darunter)

 

Festlegung von Berufsgruppen für Notaufnahmen mit entsprechenden Tätigkeitsprofilen

Aktuell gibt es keine gesetzlichen Forderungen, welche Qualifikation Mitarbeiter*innen in Notaufnahmen haben müssen. Der Gemeinsame Bundesausschluss gibt lediglich vor, dass zukünftig eine (leitende) Pflegefachkraft pro Schicht die Zusatzqualifikation „Notfallpflege“ besitzt (17, 19).  Das Resultat ist eine große Vielfalt an Qualifikationen von Mitarbeiter*innen. Es arbeiten in Kliniken für Akut- und Notfallmedizin neben Ärzt*innen und Pflegefachkräften Notfallsanitäter*innen, Rettungsassistent*innen,  Operationstechnische Assistent*innen, Anästhesietechnische Assistent*innen, medizinische Fachangestellte und viele weitere Berufsgruppen. Ein Skill-Mix in diesem Bereich ist zwar wünschenswert, allerdings existiert in den wenigsten Kliniken ein Tätigkeitskatalog für jede der genannten Berufsgruppen. Dies kann dazu führen, dass alle Genannten dieselben Aufgaben in der Patient*innenversorgung übernehmen - trotz unterschiedlicher Wissensstände und Bezahlung. Erschwerend kommt die Tatsache hinzu, dass einzig für Pflegefachkräfte die Möglichkeit besteht sich für den Bereich der Akut- und Notfallmedizin spezifisch weiter zu qualifizieren. Das Ergebnis der bisherigen Vorgehensweise ist, dass Patient*innen von Personal mit unterschiedlichsten Qualifikationen betreut werden. Eine kontinuierliche Sicherung der Versorgungsqualität ist somit nicht gewährleistet. Neben der Festlegung welche Berufsgruppen in Notaufnahmen tätig sein können, müssen daher auch Tätigkeitskataloge erstellt werden, die ausgerichtet sind an den jeweiligen Weiterbildungsinhalten. Es muss sichergestellt sein, dass Mitarbeiter*innen in Notaufnahmen nur Aufgaben übernehmen, zu welchen sie durch ihren Ausbildungsstand befähigt sind. 

Zusätzlich erhöht diese Maßnahme die Sicherheit der Mitarbeiter*innen, da sie eigentlich bei jeder Aufgabe, die nicht ihrer Qualifikation entspricht von ihrem Remonstrationsrecht (18) Gebrauch machen müssten. 

 

Verpflichtende Anwesenheit einer weitergebildeten Notfallfachpflegekraft pro Schicht


Die Pflegekräfte in den Notaufnahmen üben vielfältige, verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeiten aus. 

Das Aufgabenprofil der Notaufnahme-Pflegefachkraft (13, 15) reicht von der Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen, der standardisierten Ersteinschätzung (11) über die pflegerische Versorgung von Patient*innen aller Altersgruppen und mit unterschiedlichsten somatischen und psychiatrischen Erkrankungsbildern. Notfallpflegende in großen Kliniken benötigen Wissen um die Behandlung vieler Krankheitsbilder unterschiedlichster Fachdisziplinen,wobei auch intensivmedizinische Therapieformen zum Einsatz kommen. In kleinen Kliniken müssen Pflegekräfte in Personalunion die Sofortmaßnahmen einleiten, die Ärzt*in informieren und die zeitnah notwendige Aufnahme vollziehen. Eine entsprechende Qualifikation von mindestens einer Notfallfachpflegekraft (4) im Dienst ist somit unumgänglich.

Das vor einigen Jahren analog zur Fachweiterbildung Anästhesie- und Intensivpflege etablierte zweijährige Qualifizierungsangebot zur Notfallfachpfleger*in bestätigt, wie bedeutsam hoch qualifizierte Mitarbeiter*innen in der klinischen Notfall- und Akutmedizin gesehen werden. Das Einsetzen qualitativ hochwertig ausgebildeter Pflegekräfte steht in direktem Zusammenhang zu sinkender Patient*innensterblichkeit (4). Dieser Bedeutung gegensätzlich erscheint uns, dass es aktuell keine bindenden quantitativen Vorgaben zur personellen Besetzung von Notaufnahmen gibt. 

 

Bisherige Erfolge

Bisherige Erfolge für Notaufnahmen sind im Rahmen der Tarifauseinandersetzungen 2021 in Berlin den Beschäftigten von Vivantes & Charité die ersten Schritte in Richtung Personalbemessung gelungen. Die Personalbemessung erfolgt hierbei nach einem Verhandlungskompromiss basierend auf den studienbasierten Empfehlungen der DGINA (5).

1025 abgerechnete Fälle pro Mitarbeiter*innen der Notfallversorgung (Im Tarifvertrag definiert als Gesundheits- und -Krankenpfleger*innen, Operationstechnische Assistent*innen, Anästhesietechnische Assistent*innen, Altenpfleger*innen, Notfallsanitäter*innen sowie Rettungsassistent*innen (Letztere: mit mind. 2-jähriger Erfahrung in der Notfallversorgung)) pro Jahr. Zusätzlich kommen 10 % unterstützender Mitarbeiter*innen (MFAs, KPHs und Servicekräfte) und ein 1:4 Schlüssel für eine angeschlossene Beobachtungs-/Kurzliegerstation hinzu. Die Umsetzung befindet sich aktuell in der Anfangsphase.

 

Fazit


Wir behandeln in den Notaufnahmen jeden Menschen. Dabei spielt der Versicherungsstatus keine Rolle. Hinter jedem Patient*innenkontakt steht ein Mensch, ein Schicksal. Menschen außerhalb der etablierten sozialen Netze werden von uns ebenso versorgt wie Polizist*innen, Bankangestellte und Politiker*innen. Die gesetzliche Etablierung einer Mindestpersonalbemessung basierend auf Patient*innenkontakten im Verhältnis zu definierten pflegerischen Mitarbeiter*innen der Notfallversorgung, von denen ein entsprechender Prozentsatz die Zusatzbezeichnung Notfallfachpflege trägt, erscheint unter den geschilderten Umständen längst überfällig. Grundlage hierfür müssen zukünftige Vorgaben des GBA, oder bereits bestehende der notfallmedizinischen Fachgesellschaft DGINA oder eines besseren Tarifvertragsäquivalents sein. 

Unter den genannten Voraussetzungen ist aktuell in den Notaufnahmen nur eine zeitverzögerte, symptombasierte Versorgung mit den damit einhergehenden teils lebensbedrohlichen Risiken sowie Unannehmlichkeiten für die Patient*innen möglich. Grundpflegerische und psychosoziale Aspekte genauso wie individuelle Bedürfnisse von Patient*innen bleiben auf der Strecke.

Jeder Mensch kann jederzeit in eine Notfallsituation geraten und hat das Recht in dieser Situation sicher und qualitativ hochwertig versorgt zu werden. Dies ist aktuell in kaum einer Notaufnahme dauerhaft gewährleistet.

Das wollen wir endlich ändern!

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Mit kämpferischen Grüßen,

Das Team der Aktion:Notaufnahmen retten

www.Notaufnahmenretten.de

 

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² Overcrowding: „Die Versorgungskapazitäten der Notaufnahmen werden überstrapaziert, weil Patient*innen nicht in weiterversorgende Angebote abgegeben werden können. Die Folge ist, dass neu eintreffende Notfälle nicht sicher versorgt werden können.“ Definition: Aktionsbündnis Patientensicherheit eV

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 [1]Gemeint sind explizit für das Notaufnahmesetting weitergebildete Notfallpflegekräfte durch eine 
Weiterbildung nach curricularen Empfehlungen der DKG, oder landesrechtlich anerkannten 
Weiterbildungen für Notfallpflege, sowie explizit auf die Notfallpflege vorbereitende Studiengänge

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Literaturverzeichnis. 

 

(1)   https://intjem.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12245-020-00290-0             

A qualitative study of workplace violence among healthcare providers in emergency departments in India
Kevin Davey, Veda Ravishankar, Nikita Mehta, Tania Ahluwalia, Janice Blanchard, Jeffrey Smith & Katherine Douglass 

International Journal of Emergency Medicine volume 13, Article number: 33 (2020) 

 

(2) https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4403590/

Workplace Violence in the Emergency Department: Giving Staff the Tools and Support to Report
Julie Stene, MHA, MSN, RN

Perm J. 2015 Spring; 19(2): e113–e117. 

doi: 10.7812/TPP/14-187

 

(3) Threyögg J, Bäuml M, Krämer J, Dette T, Busse R, Geissler A: Forschungsauftrag zur Mengenentwicklung nach § 17b Abs. 9 KHG, Endbericht Juli 2014, Hamburg: Center for Health Economics (hche); 2014: 9.

https://www.g-drg.de/content/download/4860/38223/version/2/file/Endbericht+zum Forschungsauftrag+gem.+%C2%A7+17b+Abs.+9+KHG+(Online).pdf

 

(4) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/24581683/ 

Aiken LH, Sloane DM, Bruyneel L, et al.: Nurse staffing and education and hospital mortality in nine European countries: a retrospective observational study. Lancet 2014; 383: 1824–30.

 

(5) https://doi.org/10.1007/s10049-019-0585-1 

Empfehlungen der notfallmedizinischen Gesellschaften DGINA, AAEM, SGNOR, DIVI, DGAI und DGIIN zur pflegerischen Besetzung von Klinischen Notfallzentren

Recommendations of the emergency medical societies DGINA, AAEM, SGNOR, DIVI, DGAI and DGIIN for nurse staffing in emergency departments

W. Behringer, I. Graeff, M. Dietz-Wittstock, C. E. Wrede, J. Mersmann, M. Pin, B. Kumle, M.Möckel, A. Gries, P. Eisenburger, A. Exadaktylos & C. Dodt 

Notfall + Rettungsmedizin volume 22, pages 330–333 (2019)

 

(6) https://doi.org/10.1136/bmj.e1717 

Patient safety, satisfaction, and quality of hospital care: cross sectional surveys of nurses and patients in 12 countries in Europe and the United States

BMJ 2012; 344 doi: (Published 20 March 2012) Cite this as: BMJ 2012;344:e1717

 

(7) Andersson, G; Karlberg, I (2001): Lack of integration, and seasonal variations in demand explained performance problems and waiting times for patients at emergency departments: a 3 years evaluation of the shift of responsibility between primary and secondary care by closure of two acute hospitals. Health Policy 55(3):187-207. 

 

(8) https://doi.org/10.1111/jnu.12055 

The Relationship Between Emergency Department Crowding and Patient Outcomes: A Systematic Review
Eileen J. Carter RN, BSN, Stephanie M. Pouch MD, Elaine L. Larson PhD, RN, FAAN, CIC

First published: 19 December 2013

 

(9) Di Somma S, Paladino L, Vaughan L, Lalle I, Magrini L, Magnanti M. Overcrowding in emergency department: an international issue. Intern Emerg Med. 2015;10(2):171–5.

 

(10) Wehler, M. Lange Wartezeiten in Notaufnahmen. Notfall Rettungsmed 15, 347–348 (2012). https://doi.org/10.1007/s10049-012-1617-2

 

(11)https://www.researchgate.net/publication/246101703_Triage_durch_Pflegekrafte_in_der_ZNA Krey J (2007) Triage durch Pflegekräfte in der ZNA. Notfall Rettungsmed 329–335

(12) Nurses’ Burnout: The Influence of Leader Empowering Behaviors, Work Conditions, and Demographic Traits 
Rola H. Mudallal, PhD, RN, Wafa’a M. Othman, MSN, Nahid F. Al Hassan, First Published August 26, 2017 Research Article Find in PubMed 

https://doi.org/10.1177/0046958017724944 

 

(13) EuSEN (2017): Position Statement of EUSEN. Minimum standards for nurses working in Emergency Departments. Verfügbar unter: http://eusen.org/wp-content/uploads/2017/04/EuSEN-Competencies-Emerg-Nurse.pdf [letzter Abruf 28.02.2022]

 

(14) Alvarez,V; Bröcker,G.; von Contzen,B.; Frickhöffer,P.; Glien,P.; Göpfert,R.; Heuwer,T.; Hoffmann,T.; Hoymann,J.; Krey,J.; Lohbreier,M.; Niebuhr,P.; Ramelow,A.; Richter,T.; Stewig- Nitschke,A.; Wollschläger,S (2014): Notfallpflege (Definition). Verfügbar unter: http://www.notfallpflege-online.de/sites/default/files/Notfallpflege_Definition_Fachgruppe_DGF_02%2007%202014.pdf [letzter Abruf 28.02.22].

 

(15) Definition Notfallpflege, DGINA e.V, https://www.dgina.de/news/definition-notfallpflege_51 Autor: Marten Scheibel, Abteilung: AG Notfallpflege, Veröffentlicht: 08.06.2017, [letzter Abruf 28.02.22].

 

(16) Tarifverträge zur Entlastung – Berlin 2021, Anlage: Rettungsstellen, https://berliner-krankenhausbewegung.de/wp-content/uploads/2022/02/20220118TV-Pro-Personal-Vivantes-inkl-Anlagen-unterzeichnet.pdf [letzter Abruf 28.02.22]

 

(17) Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 9 Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals in der Basisnotfallversorgung, Abs 1 + 2 [letzter Zugriff 18.2.22]

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2340/Not-Kra-R_2020-11-20_iK-2020-11-01.pdf 

 

(18) Höfert R. (2011) R. In: Von Fall zu Fall – Pflege im Recht. Springer, Berlin, Heidelberg. Remonstration https://doi.org/10.1007/978-3-642-16593-1_15 [letzter Zugriff: 18.2.22]

 

(19) Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V Vom 19. April 2018 Aktualisierter Stand: 11. Oktober 2018, Zu §9 – 2.9/2

https://www.g-ba.de/downloads/40-268-4954/2018-04-19_Not-Kra-R_TrG.pdf [letzter Zugriff 18.2.22]


 

 

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